Die Forschungszulage kann rückwirkend für eigenbetriebliche Forschung, Auftragsforschung und auch Eigenleistungen von Einzelunternehmern beantragt werden. Mit dem am 30.08.2023 vom Bundeskabinett verabschiedeten Wachstumschancengesetz wurden noch attraktivere Fördermöglichkeiten im Rahmen der Forschungszulage auf den Weg gebracht. Eine wesentliche Konditionenverbesserung besteht in der Anhebung der maximalen jährlichen Fördergrenze – von derzeit 1 Mio. € auf 3 Mio. €. Darüber hinaus können KMU nun zusätzlich eine Erhöhung der Forschungszulage um 10 Prozentpunkte beantragen. Damit können KMU theoretisch bis zu 4,2 Mio € jährlich an Förderung erhalten.
Aktuelle Förderlinien
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Jeder, der nach dem Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuergesetz steuerpflichtig ist, kann die Forschungszulage in Anspruch nehmen. Die Zulage ist unabhängig von Forschungsthema, Unternehmensgröße oder Branche. Wichtig ist nur, dass das Forschungsprojekt bestimmte Kriterien erfüllt, wie beispielsweise die Neuartigkeit des Vorhabens. Sowohl individuelle Unternehmensprojekte als auch kooperative Vorhaben mit anderen Unternehmen oder akademischen Institutionen wie Universitäten sind förderberechtigt. Alle Forschungs- und Entwicklungspersonalkosten sowie beauftragte Forschungsarbeiten (zu 60 % des gezahlten Honorars) sind förderungswürdig. Diese Kosten bilden die Grundlage für die Berechnung der Forschungszulage. Die Förderung beläuft sich auf 25 % dieser Bemessungsgrundlage pro Wirtschaftsjahr. Der Höchstbetrag der Zulage beträgt 2 Millionen Euro pro Jahr.
Das Forschungszulagengesetz ist seit dem 1. Januar 2020 in Kraft. Im August 2020 wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung das Konsortium bestehend aus der VDI Technologiezentrum GmbH, der AIF Projekt GmbH und dem DLR Projektträger als Projektträger benannt. Diese Organisationen übernehmen an ihren Standorten in Bonn, Berlin, Düsseldorf und Dresden die Funktion der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Unternehmen können nun einen Teil ihrer Forschungs- und Entwicklungskosten steuerlich geltend machen.
Die Forschungszulage erweitert die Palette der Fördermöglichkeiten in Deutschland, die bisher nicht rückzahlbare Zuschüsse, öffentliche Förderdarlehen, Beteiligungen und Bürgschaften umfasste. Das FZulG ist dabei besonders flexibel: Es steht allen Steuerpflichtigen offen, unabhängig von Unternehmensgröße und Branche, ohne Einschränkung auf spezifische Themen oder Methoden. Sowohl experimentelle Entwicklung als auch Grundlagenforschung werden berücksichtigt.
Projekte und Auftragsforschungen, die seit dem 1. Januar 2020 begonnen haben, können ebenfalls durch die Forschungszulage unterstützt werden. Dadurch ergänzt die FZul das bestehende Fördersystem und ermöglicht es Unternehmen aus allen Sektoren, ihre Forschungs- und Entwicklungsabteilungen zu stärken.
Das Verfahren zur Erlangung der Forschungszulage ist zweistufig: Zunächst reicht ein Unternehmen einen Antrag mit einer Projektbeschreibung bei der BSFZ ein. Diese prüft die Förderwürdigkeit des Vorhabens und stellt bei positiver Bewertung eine Bescheinigung aus. Auf Basis dieser Bescheinigung kann das Unternehmen dann die Forschungszulage beim Finanzamt beantragen.
Um sicherzustellen, dass Sie keine potenziellen Zuschüsse verpassen, empfiehlt es sich, bereits vor Beginn Ihres Projekts mit uns in Verbindung zu treten. Mit unser langjährigen Expertise in der Beschaffung und Verwaltung von Fördermitteln in der D-A-CH-Region, können wir schnell die für Ihr Entwicklungsprojekt verfügbaren Förderoptionen identifizieren. Oft ist eine Förderung von bis zu 50 % der Projektkosten, einschließlich Materialkosten und Abschreibungen, möglich. Wir bieten einen unverbindlichen und kostenlosen Fördermittelcheck an, um alle Fördermöglichkeiten zu erkunden, die Ihrem Vorhaben zugutekommen könnten und beraten Sie zu der für Ihr Projekt am besten geeigneten Förderung.
Wir sind mit den Herausforderungen im Bereich der Fördermittel bestens vertraut, was bei der Beantragung der Forschungszulage von großer Bedeutung ist. Fehler oder Lücken in den Antragsunterlagen können dazu führen, dass Ihr Projekt von der Förderstelle nicht als förderwürdig eingestuft wird, wodurch Ihnen die Zulage entgehen könnte. Unser Team begleitet Sie durch den gesamten Prozess der Fördermittelbeantragung und gewährleistet die Korrektheit und Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.
Sobald die Förderstelle die Bescheinigung ausgestellt hat, ist es notwendig, diese beim Finanzamt einzureichen. Für die Differenzierung der förderfähigen Kosten, die Gewährleistung einer korrekten Buchführung, die Einreichung der Anträge für die Forschungszulage beim Finanzamt sowie für die Überprüfung der entsprechenden Steuerbescheide kooperieren wir mit renommierten Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Diese Experten stehen Ihnen für alle steuerrechtlichen Belange zur Verfügung.
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