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Forschungszulage 2026: bis zu 42 % Ihrer F&E-Kosten vom Staat erstattet

Ein Mann zeigt den Weg zur Forschungszulage, symbolisiert Unterstützung für Forschung und Entwicklung.

Was ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage (FZulG) fördert Ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte steuerlich – unabhängig von Branche und Unternehmensgröße, mit bis zu 4,2 Mio. € pro Jahr für KMU. Wir übernehmen für Sie die komplette Antragstellung – von der Projektbeschreibung bis zur Auszahlung.

Faustregel: Für KMU entspricht die Forschungszulage rund 5 von 12 Monatsgehältern Ihrer FuE-Mitarbeitenden, beim Standardsatz rund 3.

Aktuelle Förderlinien

Forschungszulage: Bemessungsgrundlage jetzt 12 Mio. €
Seit 01.01.2026 liegt die Bemessungsgrundlage bei 12 Mio. € pro Jahr. KMU erhalten 35 % (bis zu 4,2 Mio. € Zulage), dazu eine Gemeinkostenpauschale von 20 % auf die förderfähigen Aufwendungen. Keine Antragsfrist, auch für laufende Projekte.
Digitalisierung und KI-Engineering – Beratung und Fördermittel für den Mittelstand
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Wir informieren Sie gerne.

25–35 %

Fördersatz (KMU bis 35 %)

bis 4,2 Mio. €

Forschungszulage pro Jahr für KMU

seit 2020

gesetzlich verankert, rückwirkend möglich

Wie viel Forschungszulage steht Ihnen zu?

Mit unserem kostenlosen FZulG-Rechner ermitteln Sie in wenigen Minuten Ihre voraussichtliche Forschungszulage.

Häufige Fragen zur Forschungszulage

Die wichtigsten Regelungen zu Antragsberechtigung, Fördersatz und Ablauf – kompakt zusammengefasst.

Jeder, der nach dem Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuergesetz steuerpflichtig ist, kann die Forschungszulage in Anspruch nehmen – unabhängig von Forschungsthema, Unternehmensgröße oder Branche. Wichtig ist nur, dass das Forschungsprojekt bestimmte Kriterien erfüllt, etwa die Neuartigkeit des Vorhabens. Förderberechtigt sind sowohl individuelle Unternehmensprojekte als auch kooperative Vorhaben mit anderen Unternehmen oder akademischen Institutionen wie Universitäten.
Förderungswürdig sind alle Forschungs- und Entwicklungspersonalkosten sowie beauftragte Forschungsarbeiten (zu 70 % der Auftragskosten). Diese Kosten bilden die Bemessungsgrundlage. Die Förderung beträgt 25 % dieser Bemessungsgrundlage pro Wirtschaftsjahr, für KMU sogar 35 %. Der Höchstbetrag liegt bei 3 Mio. € pro Jahr (bzw. bis zu 4,2 Mio. € für KMU). Die maximale Bemessungsgrundlage liegt seit 2026 bei 12 Mio. € jährlich.

Kleine und mittlere Unternehmen erhalten 35 Prozent der förderfähigen FuE-Aufwendungen als Forschungszulage, alle anderen 25 Prozent. Seit 2026 kommt eine Gemeinkostenpauschale von 20 Prozent hinzu, sodass KMU effektiv rund 42 Prozent ihrer FuE-Personalkosten zurückerhalten – bei einer Bemessungsgrundlage von bis zu 12 Mio. Euro pro Jahr also bis zu 4,2 Mio. Euro Zulage. Als KMU gilt, wer weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. Euro Umsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme hat.

Das Forschungszulagengesetz ist seit dem 1. Januar 2020 in Kraft. Im August 2020 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung ein Konsortium aus VDI Technologiezentrum GmbH, AiF Projekt GmbH und DLR Projektträger als Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) benannt – mit Standorten in Bonn, Berlin, Düsseldorf und Dresden. Auch Projekte, die bereits seit dem 1. Januar 2020 laufen, können rückwirkend gefördert werden.
Anders als klassische Zuschüsse, Förderdarlehen oder Bürgschaften ist die Forschungszulage besonders flexibel: Sie steht allen Steuerpflichtigen offen, unabhängig von Unternehmensgröße und Branche, ohne Einschränkung auf bestimmte Themen oder Methoden. Sowohl experimentelle Entwicklung als auch Grundlagenforschung werden berücksichtigt. Als Zuschussprogramme ergänzen das ZIM (bis 45 bzw. 60 Prozent) und Eurostars (60 Prozent für KMU) die Forschungszulage – kombinierbar, wenn die Personalkosten sauber abgegrenzt werden.
Das Verfahren ist zweistufig: Zunächst reichen Sie einen Antrag mit Projektbeschreibung bei der BSFZ ein. Diese prüft die Förderwürdigkeit und stellt bei positiver Bewertung eine Bescheinigung aus. Auf dieser Grundlage stellt Ihr Steuerberater die Forschungszulage anschließend beim Finanzamt fest – bei Bedarf unterstützen wir Sie dabei.
ZIM-Richtlinie V5: neue Konditionen
Einzelprojekte bis 690.000 € förderfähige Kosten bei 25–45 % Zuschuss, Kooperationsprojekte bis 3 Mio. € Gesamtzuwendung bei 30–60 %. ZIM und Forschungszulage lassen sich kombinieren, wenn die Personalkosten sauber abgegrenzt werden.
KMU-innovativ (BMFTR)
Spitzenforschung im Mittelstand: 50–60 % Förderquote für KMU in Technologiefeldern von Medizintechnik bis Ressourceneffizienz. Projektskizzen jeweils zum 15. April und 15. Oktober.

Ihre Chancen auf Forschungszulage

So läuft Ihr Antrag ab

1. Fördermittelcheck

Wir prüfen unverbindlich und kostenlos, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist.

2. Antrag bei der BSFZ

Wir erstellen die Projektbeschreibung und beantragen die Bescheinigung bei der BSFZ.

3. Antrag beim Finanzamt

Ihr Steuerberater stellt mit der Bescheinigung den Antrag auf Festsetzung – bei Bedarf unterstützen wir dabei.

4. Auszahlung

Die Forschungszulage wird mit Ihrer Steuerschuld verrechnet oder ausgezahlt.

Um sicherzustellen, dass Sie keine potenziellen Zuschüsse verpassen, empfiehlt es sich, bereits vor Beginn Ihres Projekts mit uns in Verbindung zu treten. Mit unserer langjährigen Erfahrung in der Beschaffung und Verwaltung von Fördermitteln in der D-A-CH-Region, können wir schnell die für Ihr Entwicklungsprojekt verfügbaren Förderoptionen identifizieren. Je nach Programm sind zusätzlich Zuschüsse von 25 bis 60 Prozent der Projektkosten möglich, zum Beispiel im ZIM. Wir bieten einen unverbindlichen und kostenlosen Fördermittelcheck an, um alle Fördermöglichkeiten zu erkunden, die Ihrem Vorhaben zugutekommen könnten und beraten Sie zu der für Ihr Projekt am besten geeigneten Förderung.

 

Wir sind mit den Herausforderungen im Bereich der Fördermittel bestens vertraut, was bei der Beantragung der Forschungszulage von großer Bedeutung ist. Fehler oder Lücken in den Antragsunterlagen können dazu führen, dass Ihr Projekt von der Förderstelle nicht als förderwürdig eingestuft wird, wodurch Ihnen die Zulage entgehen könnte. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess der Fördermittelbeantragung und gewährleistet die Korrektheit und Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.

 

Sobald die Förderstelle die Bescheinigung ausgestellt hat, ist es notwendig, diese beim Finanzamt einzureichen. Für die Differenzierung der förderfähigen Kosten, die Gewährleistung einer korrekten Buchführung, die Einreichung der Anträge für die Forschungszulage beim Finanzamt sowie für die Überprüfung der entsprechenden Steuerbescheide kooperieren wir mit renommierten Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Diese Experten stehen Ihnen für alle steuerrechtlichen Belange zur Verfügung.

 

 

Was unsere Kunden sagen

Echte Stimmen von Mandanten, die mit uns ihre Forschungszulage erfolgreich beantragt haben.

„Als Innovationsunternehmen im Bereich Prototypenbau arbeiten wir bei der Förderung unserer F&E-Vorhaben eng mit Herrn Kovacs vom Förder-Kompass zusammen. Die strukturierte Vorgehensweise, das tiefe Fördermittel-Know-how und die praxisnahe Beratung unterstützen uns und unsere Partner dabei, Entwicklungsprojekte erfolgreich fördern zu lassen.“

Klaus König
Geschäftsführer, jetzt GmbH

„Mit Herrn Kovacs vom Förder-Kompass konnten wir unsere F&E-Arbeiten an unserer digitalen Kinderbuchplattform riidmii erfolgreich fördern lassen. Von der Antragstellung bis zur Bewilligung überzeugten uns die klare Struktur, die fachliche Tiefe und die sehr engagierte Begleitung.“

Stephen John Evans
Geschäftsführung, riidmii GmbH

„Dank der Unterstützung durch das Team des Förder-Kompass konnten wir uns Fördermittel für Digitalisierungs- und F&E-Projekte unserer Firmengruppe sichern und uns voll auf die inhaltliche Weiterentwicklung konzentrieren.“

Simon Rock
Geschäftsführer, Rock Invest Beteiligungs-GmbH

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Verwandte Tools & Förderprogramme

Schnell zur passenden Förderung — unsere Online-Tools prüfen Förderfähigkeit kostenlos in wenigen Minuten.

→ Forschungszulage-Rechner → ZIM-Förder-Check → ZIM-Rechner → FZulG vs. ZIM

Themen-Pages: Forschungszulage · Eurostars · Zuschüsse · Förderdarlehen · Innovation & FuE · FAQ

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Forschungszulage: Tools und Antworten aus der Praxis

Rechnen Sie Ihre Zulage, prüfen Sie die Voraussetzungen und lesen Sie, was Bescheinigungsstelle und Finanzamt in unseren Anträgen tatsächlich beanstandet oder anerkannt haben.

Forschungszulage in der Praxis17 Fragen aus unseren Förderprojekten: Musterberechnung, Prototypen, Ablehnung, Fristen, Beraterwahl.Forschungszulage-Rechner 2026Personalkosten, Eigenleistung, Auftragsforschung und Gemeinkostenpauschale online berechnen.Forschungszulage-CheckIn zwei Minuten prüfen, ob Ihr Vorhaben die Voraussetzungen erfüllt.BSFZ-ChecklisteDer Antrag bei der Bescheinigungsstelle in acht Schritten.Forschungszulage-FAQ15 häufige Fragen kurz beantwortet.Leitfaden für SteuerberaterFestsetzung, Anrechnung, Zusammenspiel mit der Steuererklärung: was die Kanzlei wissen muss.

Förder-Kompass ist eine Fördermittelberatung mit Schwerpunkt Forschung und Entwicklung mit Sitz in Stockach. Als Navigator durch den deutschen Förderdschungel beraten wir kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups zu Förderprogrammen von Bund und Ländern – spezialisiert auf Forschungszulage, ZIM und Eurostars, von der Programmwahl über den Antrag bis zur Bewilligung. Die Antragsbegleitung ist erfolgsbasiert.

Seestr. 15c, 78333 Stockach, Baden-Württemberg, Deutschland
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag09:00 – 18:00
+49 7771-8988-861
Steve Kovacs (Förder-Kompass)
DE299573120