Fördermittel für Existenzgründer: Zuschüsse, Förderkredite und geförderte Beratung
Wer gründet, kann auf drei Arten staatlicher Unterstützung zurückgreifen: geförderte Gründungsberatung (BAFA, Landesprogramme, AVGS-Coaching), Förderkredite und Beteiligungen für den Start (ERP-Gründerkredit StartGeld, Förderkredit Gründung und Nachfolge, High-Tech Gründerfonds) sowie Zuschüsse für technologieorientierte Gründungen (INVEST, Forschungszulage, ZIM). Förder-Kompass zeigt Ihnen, welche Programme zu Ihrem Vorhaben passen, erstellt Business- und Finanzplan und begleitet den Antrag.
Die Beratung selbst ist förderfähig: Über die BAFA-Förderung unternehmerischen Know-hows werden je nach Region 50 bis 80 Prozent des Honorars bezuschusst, in Baden-Württemberg kommt die Vorgründungsberatung der BWHM hinzu. Gründungsinteressierte aus der Arbeitslosigkeit erhalten das Gründercoaching über den AVGS zu 100 Prozent gefördert, das wir gemeinsam mit unserem Partner wetando anbieten.
Kontakt
Wir beraten Sie gerne zu Ihrem Vorhaben. Nutzen Sie unser Kontaktformular.
Welche Förderung gibt es für Gründer?
- ERP-Gründerkredit StartGeld (KfW): bis 200.000 Euro für Gründer und junge Unternehmen bis fünf Jahre nach Start, 80 Prozent Haftungsfreistellung
- Förderkredit Gründung und Nachfolge (KfW mit Bürgschaftsbanken): bis 500.000 Euro
- Startfinanzierung 80 (L-Bank): Gründungsdarlehen in Baden-Württemberg mit 80-Prozent-Bürgschaft
- High-Tech Gründerfonds und Technologiegründerfonds Sachsen: Beteiligungskapital für Tech-Start-ups
- INVEST – Zuschuss für Wagniskapital (BAFA): 25 Prozent Zuschuss für Business Angels, verlängert bis 31.12.2026
- Forschungszulage und ZIM: für Gründungen mit eigener Entwicklung, die Forschungszulage auch ohne Gewinn als Steuergutschrift
- GO-Bio next (BMFTR): Gründungen in den Lebenswissenschaften, Stichtage 15. März und 15. September
- EXIST (BMWE) für Gründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen: EXIST-Gründerstipendium für Gründerteams in der Vorgründungsphase, EXIST-Forschungstransfer für aufwendige technologische Ausgründungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie EXIST-Women für Gründerinnen an Hochschulen; Antrag über die Hochschule. Wir haben selbst bereits einen EXIST-Antrag begleitet und kennen die Anforderungen
- Landesprogramme: Grüne Gründungen.NRW (bis 600.000 Euro), Seed-Bonus Schleswig-Holstein, Gründungsberatung der BWHM (EXI-G) und der Thüringer Aufbaubank (80 Prozent)
- Geförderte Beratung: BAFA 50 bis 80 Prozent, AVGS-Gründercoaching 100 Prozent
Was wir für Gründer leisten
- Fördermittelcheck: welche Zuschüsse, Kredite und Beratungsförderungen passen
- Business- und Finanzplan, anerkannt bei Banken, Förderstellen, Agentur für Arbeit und Ausländerbehörde
- Antragstellung und Vorbereitung des Bankgesprächs
- Forschungszulage und ZIM für technologieorientierte Gründungen
- Gründercoaching (AVGS) und Kooperationsberatung gemeinsam mit wetando
Häufige Fragen zur Gründungsförderung
Muss ich für Förderkredite Sicherheiten stellen?
Beim ERP-Gründerkredit StartGeld übernimmt die KfW 80 Prozent des Risikos gegenüber der Hausbank, beim Förderkredit Gründung und Nachfolge sichern Bürgschaftsbanken ab. Bankübliche Sicherheiten werden dadurch deutlich reduziert, ein belastbarer Businessplan bleibt Voraussetzung.
Gibt es Zuschüsse für Gründer?
Direkte Gründungszuschüsse sind selten. Zuschüsse gibt es für die Beratung (BAFA, Landesprogramme, AVGS), für Investoren (INVEST) und für technologische Entwicklung (Forschungszulage, ZIM, KMU-innovativ). Gründer aus der Arbeitslosigkeit können zusätzlich den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit beantragen.
Wird meine Gründungsberatung gefördert?
Ja. Über die BAFA-Förderung unternehmerischen Know-hows werden 50 bis 80 Prozent des Beratungshonorars bezuschusst, in Baden-Württemberg über die BWHM, in Thüringen über die TAB mit 80 Prozent. Das AVGS-Coaching ist für Gründungsinteressierte aus der Arbeitslosigkeit kostenfrei.
Ist ein Businessplan Pflicht?
Für Förderkredite, Gründungszuschuss und Investoren ja. Der Plan muss die Tragfähigkeit belegen: Markt, Geschäftsmodell, Rentabilität, Liquidität. Wir erstellen ihn mit Ihnen; fehlende Marktzahlen erarbeiten wir selbst.
Kann ich nebenberuflich gründen und trotzdem Förderung nutzen?
Ja, StartGeld und Beratungsförderung stehen auch Nebenerwerbsgründern offen. Planen Sie mindestens 15 Wochenstunden ein und stimmen Sie sich mit dem Arbeitgeber ab.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Vor Beginn des Vorhabens: Kredite vor der Investition, Beratungsförderung vor Beratungsstart, INVEST vor der Beteiligung. Ein zu früher Start ist der häufigste Grund für Ablehnungen.