Kantonale Förderbeiträge in der Schweiz: die häufigsten Fragen von KMU
Seit 2026 zahlen Zug, Basel-Stadt und Luzern direkte Beiträge auf Forschungs- und Entwicklungsaufwand. Die Programme sind neu und wenig bekannt. Hier die Antworten auf die Fragen, die uns Schweizer Unternehmen stellen, mit Quellenangabe und Stand.
Fragen auf dieser Seite
- Warum zahlen Kantone plötzlich Förderbeiträge?
- Welche Kantone haben ein Programm?
- Gilt das nur für Konzerne?
- Wie hoch ist der Beitrag?
- Was gilt als Forschung und Entwicklung?
- Welche Mitarbeitenden zählen?
- Brauche ich eine ordentliche Revision?
- Was muss ich beschreiben?
- Welche Fristen gelten?
- Patentbox, Zusatzabzug, Innosuisse: was kollidiert?
- Wird gekürzt?
- Unterschied zu Innosuisse und Eurostars?
- Was kann ein Berater, was der Treuhänder nicht kann?
- Standorte in Deutschland und der Schweiz?
Warum zahlen Schweizer Kantone seit 2026 Förderbeiträge an Unternehmen?
Weil die OECD-Mindeststeuer von 15 % tiefe Gewinnsteuersätze als Standortvorteil entwertet hat. Die Kantone erhalten 75 % der seit 2024 erhobenen Ergänzungssteuer und geben einen Teil als Beiträge für Forschung, Entwicklung und Nachhaltigkeit an die Unternehmen zurück.
Der Bund rechnet ab 2026 mit rund 1,2 Mrd. CHF pro Jahr für die Kantone. Die Beiträge müssen OECD-konform sein, also am Aufwand und nicht am Gewinn bemessen werden, und dürfen nicht selektiv einzelne Firmen bevorzugen. Deshalb ähneln sich die Programme in der Grundstruktur: Prozentsatz auf F&E-Aufwand, offen für alle, jährliches Gesuch, Budgetvorbehalt.
Welche Kantone haben ein Programm für Forschung und Entwicklung?
In Kraft sind Zug (seit 1. Januar 2026), Basel-Stadt (seit 30. Juni 2025) und Luzern (seit 1. Oktober 2026). Graubünden gewährt seit Juli 2026 Steuergutschriften als Einzelentscheid der Regierung.
Schaffhausen, Nidwalden, Thurgau und Freiburg bereiten kleinere Programme vor, Genf prüft eine Steuergutschrift. Zürich, Basel-Landschaft, Aargau, St. Gallen und Bern zahlen keine direkten Unternehmensbeiträge; Zürich fördert mit 23 Mio. CHF Technologiefelder über Hochschulen und Infrastruktur. Baselbieter Firmen profitieren indirekt: Personal in der Nordwestschweiz zählt im Basler Programm mit 10 %. Details je Kanton: Übersicht Innovationsförderung Schweiz.
Gelten die Beiträge nur für Konzerne, die der Mindeststeuer unterliegen?
Nein. Alle drei Programme stehen Unternehmen jeder Grösse offen, in Zug auch Selbstständigerwerbenden, in Luzern ausdrücklich auch Start-ups und Einzelunternehmen. Die Mindeststeuer betrifft nur Konzerne ab 750 Mio. Euro Umsatz, die Beiträge nicht.
Voraussetzung ist die Steuerpflicht beziehungsweise der Handelsregistereintrag im Kanton und eine tatsächliche Präsenz mit Räumen und Personal. Eine c/o-Adresse beim Treuhänder genügt in Luzern ausdrücklich nicht. Einen steuerbaren Gewinn braucht es nicht.
Wie hoch ist der Beitrag auf meinen F&E-Aufwand?
Zug zahlt 25 % auf den F&E-Personalaufwand plus 35 % Infrastrukturpauschale, effektiv 33,75 % der Lohnsumme. Basel-Stadt zahlt 25 % auf die ersten 5 Mio. CHF Personalaufwand, Luzern 30 % auf Personal, 20 % auf Abschreibungen und 10 % auf Auftragsforschung und sonstige Aufwendungen.
| Kanton | Personalaufwand | Weitere Kostenarten | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Zug | 25 % auf Personal × 1,35 | Sachaufwand klinischer Studien | Mindestbeitrag 7'500 CHF pro Jahr |
| Basel-Stadt | 25 % bis 5 Mio., 20 % bis 50 Mio., 5 % darüber, +3 % bei Patenten | Abschreibungen auf F&E-Anlagen 25/20/5 %, klinische Studien 10 %, Personal Nordwestschweiz 10 % | F&E-Anteil mindestens 5 % des Aufwands oder innovationsintensive Branche |
| Luzern | 30 % | Abschreibungen 20 %, Auftragsforschung 10 %, sonstige Aufwendungen 10 % | Obergrenze 50 %, kein Mindestbeitrag, Abzug von Patentbox und Zusatzabzug |
Rechnen Sie Ihren Fall: Innovationsbeitrag-Rechner Schweiz.
Was gilt als Forschung und Entwicklung?
Alle drei Kantone verweisen auf das Frascati-Handbuch der OECD: Eine Tätigkeit zählt, wenn sie gleichzeitig neuartig, schöpferisch, im Ergebnis ungewiss, systematisch geplant und übertragbar oder reproduzierbar ist. Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung sind erfasst, in Luzern auch Prozess- und Organisationsinnovation.
Nicht förderfähig sind Routineproduktion, Fehlerbehebung, Markteinführung, Marketing, Personalausbildung, Websites und die blosse Nutzung bestehender Software oder KI-Werkzeuge. Kundenprojekte ohne eigenes technisches Risiko, etwa reines Customizing, erfüllen die Kriterien laut Basler Merkblatt in der Regel nicht; F&E-Anteile darin können zählen, wenn sie pro Projekt dokumentiert sind.
Welche Mitarbeitenden und welche Kosten zählen zum Personalaufwand?
Gezählt wird nach Tätigkeit, nicht nach Stellenbezeichnung: Forschende und Entwickelnde, technisches Fachpersonal, in Basel auch Regulatory- und Patentarbeit, in Luzern Managementfunktionen rund um immaterielle Werte. Bei Mischfunktionen zählt der nachgewiesene Zeitanteil.
Zum Aufwand gehören Bruttolöhne, Boni und Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen. Nicht dazu gehören Geschäftsleitung ohne F&E-Bezug, Marketing, Vertrieb, Leiharbeit, externe Beratende und konzernintern weiterverrechnete Kosten. Unterstützungsfunktionen wie HR oder IT zählen anteilig, aber nicht nach Umsatz- oder Gewinnschlüssel. Zug rechnet nur Personalaufwand, der im Kanton steuerlich abzugsfähig ist; eine Betriebsstätte in Zürich zählt nicht.
Brauche ich eine ordentliche Revision, obwohl wir nur eingeschränkt revidieren müssen?
Ja, in Zug, Basel-Stadt und Luzern ist die ordentlich revidierte Jahresrechnung Pflicht; eine eingeschränkte Revision oder ein Review genügt nicht. Die ordentliche Revision kann nachträglich für das massgebende Geschäftsjahr beauftragt werden.
Basel verlangt zusätzlich eine Bestätigung der Revisionsstelle über die Berechnungsgrundlagen des Gesuchs; sie prüft die Übereinstimmung der Zahlen mit der Buchhaltung und stichprobenweise den Arbeitsort, nicht die F&E-Qualifikation. Zug akzeptiert für Einzelunternehmen eine Abschlussprüfung nach Schweizer Prüfungsstandard durch einen zugelassenen Revisionsexperten, Luzern ausnahmsweise einen Prüfbericht nach SA-CH. Planen Sie die Revisionskosten in die Beitragsrechnung ein.
Muss ich mein Projekt beschreiben oder reicht die Kostenaufstellung?
Es braucht beides, in unterschiedlicher Tiefe: Zug begnügt sich mit einer kurzen Beschreibung und einem Beiblatt zur Herleitung, Basel verlangt eine Tätigkeitsdokumentation mit Projektblättern bei Kundenprojekten, Luzern ein Arbeitsblatt je Tätigkeit mit Inhalt, Methode und Begründung der Neuheit.
Gutachter wie bei der deutschen Bescheinigungsstelle gibt es nicht; geprüft wird nach Aktenlage durch die Verwaltung. Dafür kontrolliert Basel bis fünf Jahre nach der Verfügung vor Ort, Zug fordert bei falschen Angaben zurück, Luzern stellt falsche Angaben unter Strafe. Die Beschreibung muss also in der Stichprobe standhalten, nicht im Wettbewerb. Mehr dazu: Luzerner Innovationsbeitrag.
Welche Fristen gelten und welches Geschäftsjahr zählt?
Luzern: 31. Januar 2027 für die Beitragsjahre 2026 und 2027 zusammen, bemessen an den Geschäftsjahren 2024 und 2025. Zug: 31. Mai 2027 für das Geschäftsjahr 2025. Basel-Stadt: Gesuchsfenster im Frühjahr 2027 für das Geschäftsjahr 2026.
Alle Fristen sind verwirkend, auf verspätete Gesuche wird nicht eingetreten. Die Gesuche beziehen sich immer rückwirkend auf ein abgeschlossenes Geschäftsjahr mit revidierter Jahresrechnung, in Luzern auf das Jahr zwei Jahre vor dem Beitragsjahr. Ausgezahlt wird in Zug im November des Einreichungsjahres, in Basel bis März des Folgejahres, in Luzern nach Rechtskraft der Verfügung, in der Regel im Herbst.
Wir nutzen den F&E-Zusatzabzug oder die Patentbox. Gibt es den Beitrag trotzdem?
Ja, aber nicht doppelt: Zug schliesst Personalaufwand aus, der bereits als Zusatzabzug geltend gemacht wurde; Luzern zieht die Steuerersparnis aus Patentbox und Zusatzabzug für dieselben Tätigkeiten vom Beitrag ab, ebenso andere Finanzhilfen wie Innosuisse-Beiträge.
Welches Instrument mehr bringt, hängt vom steuerbaren Gewinn ab. Der Zusatzabzug wirkt nur, wenn Gewinn da ist; der Beitrag wird unabhängig vom Gewinn ausbezahlt. Für wachsende Unternehmen mit hohem Entwicklungsaufwand und geringem Gewinn ist der Beitrag meist das stärkere Instrument. Diese Rechnung gehört an den Anfang jedes Gesuchs.
Bekomme ich den berechneten Beitrag sicher, oder wird gekürzt?
Übersteigen alle Gesuche das Budget, kürzen Zug, Basel-Stadt und Luzern alle Beiträge um denselben Prozentsatz. Der definitive Betrag steht deshalb erst nach Prüfung aller Gesuche fest.
Zug hat 150 Mio. CHF pro Jahr bis 2028 festgelegt und die erste Runde 2026 lag laut Kanton deutlich über dem Budget; die Kürzungsquote wird im November 2026 bekannt. Basel speist jährlich 150 bis 500 Mio. CHF ein und hat 2025 rund 246 Mio. CHF an 88 Gesuchsteller ausbezahlt. Luzern rechnet mit 110 bis 160 Mio. CHF pro Jahr. Zug und Basel melden, dass die Mindeststeuer-Einnahmen 2026 unter Budget liegen. Planen Sie den Beitrag deshalb als Bandbreite, nicht als feste Zahl.
Was ist der Unterschied zu Innosuisse und Eurostars?
Innosuisse finanziert in Innovationsprojekten den Schweizer Forschungspartner, also die Hochschule; das Unternehmen trägt 40 bis 60 % der Kosten selbst. Die kantonalen Beiträge fliessen direkt an das Unternehmen, ohne Forschungspartner, ohne Wettbewerb und ohne Gutachter.
Eurostars fördert internationale Verbundprojekte: Schweizer KMU erhalten über Innosuisse 50 % ihrer Projektkosten, ein deutscher Partner wird vom BMFTR gefördert; zwei Ausschreibungen pro Jahr, Ranking durch unabhängige Experten. Die Instrumente lassen sich kombinieren, solange nicht dieselben Kosten doppelt gefördert werden. Faustregel: kantonaler Beitrag für die laufende Entwicklungsarbeit, Eurostars für das grenzüberschreitende Projekt, Innosuisse für die Zusammenarbeit mit der Hochschule.
Was kann ein Förderberater, was der Treuhänder nicht ohnehin macht?
Der Treuhänder liefert die Zahlen, bestätigt sie und reicht ein; die Abgrenzung nach Frascati, die Beschreibung je Tätigkeit und die Prüfung auf Doppelförderung sind Förderarbeit, die Treuhänder in der Regel nicht anbieten. Beides zusammen ergibt ein Gesuch, das auch in der Stichprobe hält.
Die typische Lücke in Gesuchen ohne Förderberatung: Nur die „Entwicklungsabteilung" wird gemeldet, anteilige Mischfunktionen bleiben liegen, oder Kundenprojekte werden ohne F&E-Begründung mitgezählt. Beides kostet Geld, einmal durch zu wenig Beitrag, einmal durch Rückforderung. Wir arbeiten mit dem Treuhänder unserer Kunden zusammen: Er bleibt für Zahlen und Revision zuständig, wir für die Förderseite. Unser Honorar: 5 % des ausbezahlten Beitrags im ersten Jahr, 3 % in den Folgejahren, mit angerechnetem Mindesthonorar von 1'500 CHF (Zug), 3'000 CHF (Basel-Stadt) oder 4'500 CHF (Luzern), in Folgejahren 1'000 CHF; kleine Zuger Gesuche prüfen wir im Gesuch-Check zum Festpreis von 1'500 CHF ohne Erfolgsanteil, Beträge exklusive Mehrwertsteuer. Zur Arbeitsteilung: Übersicht Schweiz, Abschnitt „Wer macht was".
Wir haben Standorte in Deutschland und der Schweiz. Was gilt?
Jede Einheit wird dort gefördert, wo ihr Personalaufwand steuerlich anfällt: die deutsche Gesellschaft über die Forschungszulage mit 25 % oder 35 % für KMU, die Schweizer Gesellschaft über den kantonalen Beitrag. Weiterverrechnete Kosten zwischen den Einheiten zählen in keinem der Programme.
Für gemeinsame Entwicklungsprojekte beider Einheiten kommt Eurostars in Frage. Wir beraten beide Seiten aus einer Hand und begleiten bereits Schweizer KMU und Hochschulen in Eurostars-Projekten. Zur deutschen Seite: Forschungszulage in der Praxis.
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