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Luzerner Innovationsbeitrag (LIB): Förderbeiträge für Forschung und Entwicklung im Kanton Luzern

Kanton Luzern · in Kraft seit 1. Oktober 2026 · Stand 7. Oktober 2026

Luzerner Innovationsbeitrag (LIB): 30 % auf F&E-Personal, 20 % auf Investitionen, 10 % auf Auftragsforschung

Das Luzerner Stimmvolk hat die Weiterentwicklung der Standortförderung am 27. September 2026 mit 65 % Ja angenommen. Gesetz, Verordnung und Handbuch gelten seit dem 1. Oktober 2026. Unternehmen aller Grössen können bis zum 31. Januar 2027 gleich zwei Gesuche einreichen: für die Beitragsjahre 2026 und 2027, bemessen an den Geschäftsjahren 2024 und 2025.

Quellen: Gesetz über die Standortförderung und die Regionalpolitik (StaReG, SRL 900, §§ 16a ff.), Verordnung StaReV (SRL 900a) vom 1. September 2026, Handbuch LIB Version 1.0 vom 1. Oktober 2026 der Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi).
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Frist 31. Januar 2027 für zwei BeitragsjahreBeitragsjahr 2026 (Geschäftsjahr 2024) und Beitragsjahr 2027 (Geschäftsjahr 2025) sind beide bis zum 31. Januar 2027, 23:59 Uhr, über den Online-Schalter my.lu.ch einzureichen. Auf verspätete Gesuche wird nicht eingetreten. Für die Vorbereitung bleiben damit rund drei Monate: Frascati-Abgrenzung, Berechnungsformular je Tätigkeit, Buchhaltungsnachweise, Nachhaltigkeitsübersicht und ordentliche Revision für beide Geschäftsjahre.

1Wer ist berechtigt?

Alle im Luzerner Handelsregister eingetragenen Unternehmen mit tatsächlicher wirtschaftlicher Präsenz im Kanton, also eigenen Räumen und eigenem Personal während des ganzen Bemessungsjahres, unabhängig von Rechtsform, Grösse und Branche.

Das Programm ist nicht selektiv angelegt. Es gibt keine Branchenliste, keine Umsatzschwelle und keinen Mindestbeitrag. Ein steuerbarer Gewinn ist nicht nötig. Vier Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Forschungs-, Entwicklungs- oder Innovationstätigkeit im Sinne der fünf Hauptkriterien des OECD-Frascati-Handbuchs: Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung, dazu Organisations- und Prozessinnovation und klinische Studien, einschliesslich der zugehörigen Managementfunktionen rund um immaterielle Werte.
  • Ordentlich revidierte Jahresrechnung nach Obligationenrecht für das massgebende Geschäftsjahr, Einzelabschluss. Ein Review genügt nicht. Wer gesetzlich nur eingeschränkt revidiert, beauftragt die ordentliche Revision nachträglich oder legt ausnahmsweise einen Prüfbericht nach Schweizer Standards zur Abschlussprüfung vor.
  • Nachhaltigkeitsnachweis. Ein Bericht über nichtfinanzielle Belange nach Art. 964b OR oder ein gleichwertiger Standard, auch der Gruppenbericht des Konzerns. KMU ohne solchen Bericht reichen laut Handbuch eine kompakte Übersicht von zwei bis drei Seiten ein: Nachhaltigkeitspraxis, Energie- und Ressourcenverbrauch, Treibhausgasemissionen und Reduktionsziele, Gesundheit und Sicherheit, faire Entlöhnung, Korruptionsprävention, Lieferkette. Keine Prüfung durch die Revisionsstelle nötig.
  • Keine Doppelförderung. Die Steuerersparnis aus Patentbox und F&E-Zusatzabzug für dieselben Tätigkeiten im selben Jahr sowie alle anderen Finanzhilfen (zum Beispiel Innosuisse) werden vom Beitrag abgezogen.

2Wie hoch ist der Beitrag?

Das Gesetz begrenzt den Beitrag auf höchstens 50 % der förderberechtigten Aufwendungen eines Geschäftsjahres. Die Verordnung legt die Sätze je Kostenart fest:

KostenartSatzWas zählt
Personalaufwand30 %Lohnaufwand der Mitarbeitenden in Forschung, Entwicklung und Innovation, bei Mischfunktionen nach Zeitanteil oder sachgerechter Schätzung, Unterstützungsfunktionen anteilig
Investitionen20 %Planmässige Abschreibungen auf Sachanlagen für F&E, auch Miete und Leasing; keine ausserplanmässigen Abschreibungen, keine Patente, Lizenzen oder Goodwill
Auftragsforschung10 %An Dritte oder Hochschulen vergebene Forschung im In- und Ausland, mit Verträgen und Rechnungen; das Unternehmen muss die Steuerung behalten
Sonstige Aufwendungen10 %Verbrauchsmaterial, klinische Studien, Dienstleistungen etwa von Patentanwälten; nicht Lizenzgebühren, Finanzierungskosten, Steuern oder weiterverrechnete Kosten

Vom Bruttobetrag werden die Abzüge für Patentbox, Zusatzabzug und andere Finanzhilfen abgezogen. Übersteigen alle Gesuche das Budget, werden alle Beiträge um denselben Prozentsatz gekürzt; das Handbuch rechnet ein Beispiel mit 110 Mio. CHF Budget für 2026, der Kanton nennt 160 Mio. CHF. Nicht beanspruchte Mittel gehen ins Folgejahr. Es gibt keinen Mindest- und keinen Höchstbeitrag.

Rechenbeispiel

Annahmen
8 Mitarbeitende in Entwicklung und Konstruktion, F&E-Lohnsumme 900'000 CHF · Abschreibungen Prüfstand und Software 120'000 CHF · Auftragsforschung Hochschule Luzern 60'000 CHF · kein Zusatzabzug, keine Patentbox
Rechnung
Personal 900'000 × 30 % = 270'000
Investitionen 120'000 × 20 % = 24'000
Auftragsforschung 60'000 × 10 % = 6'000
Beitrag pro Jahr (vor Kürzungsvorbehalt)
300'000 CHF
Obergrenze 50 % der Aufwendungen von 1'080'000 CHF = 540'000 CHF, nicht erreicht. Für Beitragsjahr 2026 und 2027 je ein Gesuch.

3Was gehört ins Gesuch?

Das Luzerner Gesuch ist von den drei kantonalen Programmen das inhaltlich anspruchsvollste. Neben den Zahlen verlangt der Kanton für jede Tätigkeit eine Beschreibung, die den Frascati-Kriterien standhält. Geprüft wird nach Aktenlage durch die Dienststelle Raum und Wirtschaft mit einem externen Dienstleister, ohne Fachgutachter und ohne Rangliste. Deshalb entscheidet die Qualität der Dokumentation.

  1. Berechnungsformular mit einem Arbeitsblatt je Tätigkeit oder Massnahme. Verlangt sind Bezeichnung, Beschreibung von Inhalt und Methode, Kategorisierung (Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung, Organisations- oder Prozessinnovation, klinische Studie), Erläuterung der Kategorisierung, Begründung, warum die Tätigkeit schöpferisch und neuartig ist, zugehörige Management- und Unterstützungsaufgaben sowie die Aufwendungen in den vier Kostenarten mit Verweis auf die Belege. Das Handbuch zeigt als Mindestmass ein Beispiel von rund einer Seite je Tätigkeit. Das ist der Teil, den wir mit Ihnen schreiben.
  2. Buchhaltungsnachweise. Auszüge aus Lohnbuchhaltung und Kostenstellen, zeitbasierte Schlüssel oder sachgerechte Schätzungen für teilweise in F&E tätige Personen, Hilfsschlüssel für Unterstützungsfunktionen, Anlagespiegel für die Abschreibungen, bei Personalverleih Verträge und Rechnungen. Eine namentliche Mitarbeiterliste verlangt der Kanton nicht.
  3. Ordentlich revidierte Jahresrechnung mit Revisionsbericht für das Bemessungsjahr.
  4. Nachhaltigkeitsnachweis nach Art. 964b OR oder die kompakte Übersicht für KMU.
  5. Bei Auftragsforschung Forschungsverträge, Zusammenstellung der Aufwendungen und Rechnungen.
  6. Angaben zum Unternehmen mit Handelsregistereintrag, Sitzadresse, Kontaktperson und Bestätigung der Richtigkeit. Falsche Angaben sind strafbewehrt, auch bei Fahrlässigkeit.

Die Verfügung ergeht in der Regel im Herbst des Beitragsjahres; dagegen ist innert 30 Tagen Einsprache möglich. Ausbezahlt wird nach Rechtskraft, wahlweise direkt auf ein Schweizer Konto oder als Steuergutschrift auf Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Luzern; ein nicht verrechenbarer Rest der erstattungsfähigen Gutschrift wird nach vier Jahren ausbezahlt.

4Zeitplan und Fristen

WannWas
1. Oktober 2026Gesetz, Verordnung und Handbuch in Kraft; Gesuche über my.lu.ch möglich; Webinare der Wirtschaftsförderung am 7. und 15. Oktober
31. Januar 2027Frist für die Beitragsjahre 2026 (Geschäftsjahr 2024) und 2027 (Geschäftsjahr 2025), je ein Gesuch
Herbst 2027Verfügungen, danach Auszahlung oder Steuergutschrift nach Rechtskraft
Ab 2028 jährlichEinreichung ab 1. Oktober des Vorjahres bis 31. Januar des Beitragsjahres, bemessen am Geschäftsjahr zwei Jahre zuvor

Neu gegründete Unternehmen können erstmals zwei Jahre nach Abschluss des Gründungsgeschäftsjahres ein Gesuch stellen.

5Typische Fehler, die den Beitrag kosten

  • F&E nach Abteilung statt nach Tätigkeit abgegrenzt: anteilige Mischfunktionen in Produktmanagement, Regulatory, IP und technischer Unterstützung bleiben liegen oder werden ohne Zeitschlüssel zu grosszügig gezählt.
  • Kundenprojekte ohne eigenes technisches Risiko, Fehlerbehebung, Markteinführung oder die blosse Nutzung bestehender Software als Forschung deklariert. Das Handbuch schliesst das ausdrücklich aus.
  • Abzüge übersehen: Steuerersparnis aus Zusatzabzug oder Patentbox und andere Finanzhilfen für dieselben Tätigkeiten mindern den Beitrag und müssen offengelegt werden.
  • Ordentliche Revision für 2024 und 2025 zu spät beauftragt, Nachhaltigkeitsübersicht fehlt, Frist verpasst.
  • Arbeitsblatt ohne Begründung von Neuheit und schöpferischem Anteil, nur eine Aufzählung von Projekten.
  • Nur eine c/o-Adresse beim Treuhänder oder sporadisch genutzte Shared-Spaces: Das gilt nicht als wirtschaftliche Präsenz.

6Häufige Fragen

Lohnt sich das Gesuch für ein kleines Unternehmen mit drei Entwicklern?
Bei einer F&E-Lohnsumme von 300'000 CHF ergeben 30 % einen Beitrag von 90'000 CHF pro Jahr, für 2026 und 2027 also zweimal. Dem stehen die Kosten der ordentlichen Revision und der Aufwand für die Nachhaltigkeitsübersicht gegenüber. In den meisten Fällen bleibt ein deutlicher Überschuss, und der Beitrag kommt jedes Jahr wieder. Einen Mindestbeitrag gibt es in Luzern nicht.
Wir nutzen bereits die Patentbox oder den F&E-Zusatzabzug. Lohnt sich der Innovationsbeitrag trotzdem?
Das muss gerechnet werden. Luzern zieht die Steuerersparnis aus Patentbox und Zusatzabzug für dieselben Tätigkeiten im selben Jahr vom Beitrag ab, aber nur die Ersparnis bei Staats- und Gemeindesteuern. Bei Unternehmen mit geringem steuerbarem Gewinn ist der Beitrag meist das stärkere Instrument, weil er unabhängig vom Gewinn ausbezahlt wird.
Was ist mit Forschung, die wir an die Hochschule Luzern vergeben?
Auftragsforschung wird mit 10 % gefördert, auch bei Hochschulen und nahestehenden Unternehmen im In- und Ausland. Verträge, Rechnungen und eine Zusammenstellung der Aufwendungen gehören zum Gesuch, und mindestens eine Person im Unternehmen muss die Forschung steuern. Läuft dasselbe Projekt bereits über Innosuisse, wird diese Finanzhilfe abgezogen.
Auszahlung oder Steuergutschrift, was ist besser?
Sie wählen im Gesuch. Die direkte Auszahlung bringt das Geld im Beitragsjahr nach Rechtskraft der Verfügung. Die erstattungsfähige Steuergutschrift wird mit Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Luzern verrechnet, ein Rest wird nach vier Jahren ausbezahlt. Die nicht erstattungsfähige Gutschrift ist unbegrenzt vortragbar, verfällt aber bei Liquidation. Für KMU mit Liquiditätsbedarf ist die Auszahlung in der Regel die richtige Wahl.
Können wir das Gesuch selbst oder über den Treuhänder einreichen?
Ja. Zahlen, Revision und Einreichung über my.lu.ch liegen ohnehin bei Ihnen und Ihrem Treuhänder. Unser Teil ist die Abgrenzung und das Arbeitsblatt je Tätigkeit, das die Frascati-Kriterien so beschreibt, dass die Prüfstelle sie nachvollziehen kann. Viele Treuhänder arbeiten dafür mit uns zusammen.
Wir haben auch eine GmbH in Deutschland.
Dann prüfen wir parallel die Forschungszulage für die deutsche Einheit und, bei gemeinsamen Projekten, Eurostars. Beide Länder fördern den Personalaufwand dort, wo er anfällt.

Zwei Beitragsjahre bis 31. Januar 2027: jetzt vorbereiten

Schicken Sie uns in drei Sätzen, was Ihr Unternehmen entwickelt und wie viele Personen daran arbeiten. Wir sagen Ihnen, welcher Beitrag für 2024 und 2025 realistisch ist und was bis zur Frist zu tun ist.

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Angaben ohne Gewähr, Stand 7. Oktober 2026. Quellen: StaReG SRL 900 §§ 16a–16h, StaReV SRL 900a (Regierungsrat 1.9.2026, in Kraft 1.10.2026), Handbuch LIB Version 1.0 vom 1.10.2026 (rawi), standortfoerderung.lu.ch. Massgebend sind Gesetz, Verordnung und die Verfügung des Kantons. Förder-Kompass, Fördermittelberatung mit Schwerpunkt Forschung und Entwicklung.

Förder-Kompass ist eine Fördermittelberatung mit Schwerpunkt Forschung und Entwicklung mit Sitz in Stockach. Als Navigator durch den deutschen Förderdschungel beraten wir kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups zu Förderprogrammen von Bund und Ländern – spezialisiert auf Forschungszulage, ZIM und Eurostars, von der Programmwahl über den Antrag bis zur Bewilligung. Die Antragsbegleitung ist erfolgsbasiert.

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Steve Kovacs (Förder-Kompass)
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