Aktuelle Förderlinien
Für Forschung und Entwicklung stehen Unternehmen drei Förderwege offen: die steuerliche Forschungszulage (25 Prozent, für KMU 35 Prozent der FuE-Personalkosten), Projektzuschüsse wie das ZIM (25 bis 60 Prozent) oder Eurostars (60 Prozent für deutsche KMU) sowie die FuE-Programme der Bundesländer. Welcher Weg passt, hängt von Projektgröße, Standort und steuerlicher Situation ab.
Innovationen und Investitionen in Forschung und Entwicklung sind für Unternehmen eine erhebliche finanzielle Herausforderung. Gleichzeitig sichern technologische Neuerungen die Wettbewerbsposition. Der Staat erkennt das an und fördert alle Phasen: von der Konzeption über Prototypen und Patente bis zur Markteinführung.
Förder-Kompass ist Fördermittelberatung mit Schwerpunkt Forschung und Entwicklung. Wir prüfen, welche Programme zu Ihrem Vorhaben passen, kombinieren sie, soweit die Richtlinien es zulassen, und begleiten Sie erfolgsbasiert vom Antrag bis zum Bescheid. Einstieg: der kostenlose Fördermittelcheck oder ein Vorab-Check mit dem Förderkompass-GPT (KI).
Förderkompass GPT
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Für die Entwicklung innovativer Produkte und Verfahren können Unternehmen auf eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten zurückgreifen. Auf Bundesebene kommen sie vor allem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE, unter anderem ZIM, WIPANO und IGF) und vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR, unter anderem KMU-innovativ und die Fachprogramme). Die Bundesländer ergänzen eigene FuE-Programme, die sich in Förderquote und Schwerpunkten wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit oder Wachstum unterscheiden. Sie richten sich an die regionale Wirtschaft; die Chancen stehen besonders gut, wenn ein Projekt Arbeitsplätze im jeweiligen Bundesland sichert.
In der öffentlichen Innovationsförderung kommen unterschiedliche Ansätze zur Anwendung. Einerseits gibt es direkte finanzielle Unterstützung für Unternehmen, die als Zuschüsse gewährt werden. Diese zielen darauf ab, wirtschaftliche Entwicklungen in strukturschwachen Regionen zu fördern und zur Transformation beizutragen. Zu diesen Transformationsthemen gehören etwa dynamische Felder wie:
Inhaltlich sind grundsätzlich alle Phasen der Forschung & Entwicklung förderbar: von der Konzeption, über Prototypenentwicklung, Marktvorbereitung und Markteinführung.
FuE-Zuschüsse des Bundes werden über Projektträger des jeweiligen Ministeriums abgewickelt; die Forschungszulage läuft über die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und das Finanzamt. Zinsverbilligte Förderkredite der KfW und der Landesbanken ergänzen die Zuschüsse, wenn Investitionen in Anlagen oder die Markteinführung anstehen.
In unserer Beratung prüfen wir nicht nur, welche Förderprogramme für Ihr spezifisches Projekt infrage kommen, sondern unterstützen Sie auch dabei, das passende Programm auszuwählen. Wichtige Faktoren bei dieser Auswahl sind unter anderem die steuerliche Situation Ihres Unternehmens und dessen Standort.
Die Förderquote hängt vom Programm und von der Unternehmensgröße ab. Für KMU liegen die wichtigsten FuE-Programme zwischen 35 und 60 Prozent der Projektkosten; die Forschungszulage wirkt als Steuergutschrift zusätzlich.
| Programm | Förderung | Für wen |
|---|---|---|
| Forschungszulage (Bund, steuerlich) | 25 % der FuE-Personalkosten, KMU 35 %; Bemessungsgrundlage bis 12 Mio. € pro Jahr | alle Unternehmen, auch ohne Gewinn |
| ZIM (BMWE) | 25–45 % im Einzelprojekt, 30–60 % im Kooperationsprojekt; bis 690.000 € Kosten je Unternehmen | KMU bis 500 Mitarbeitende, in Kooperationen bis 1.000 |
| Eurostars (EU/BMFTR) | bis 60 % für deutsche KMU; bis 500.000 € für alle deutschen Partner eines Projekts | FuE-Konsortien aus mindestens zwei Ländern |
| KMU-innovativ (BMFTR) | in der Regel 50–60 % | KMU in neun Technologiefeldern |
| WIPANO (BMWE) | 50 %, bis 16.000 € je Patentvorhaben | KMU mit erster Patentanmeldung |
| FuE-Programme der Länder | je nach Land rund 35–60 % (z. B. BayTP+ bis 45 %, Sachsen bis 60 %) | Unternehmen mit Betriebsstätte im Bundesland |
Hintergrund ist der EU-Beihilferahmen (AGVO): Grundlagenforschung ist bis zu 100 Prozent förderfähig, industrielle Forschung bis zu 50 Prozent, experimentelle Entwicklung bis zu 25 Prozent. Für KMU und für Kooperationen kommen Zuschläge von jeweils 10 bis 15 Prozentpunkten hinzu. Die meisten Programme vergeben ihre Mittel über Ausschreibungen oder laufende Skizzenverfahren und bewerten Neuheit, technisches Risiko, Qualifikation des Teams und Verwertungspotenzial. Eine präzise Projektbeschreibung entscheidet, und genau dabei unterstützen wir.
Die Länderprogramme laufen überwiegend mit EFRE-Mitteln bis 2027 und werden regelmäßig neu aufgerufen. Wir prüfen im Fördermittelcheck, welches Landesprogramm an Ihrem Standort aktuell offen ist.
Für die Patentierung fördert der Bund mit WIPANO die erste Patentanmeldung eines KMU und die Verwertung von Erfindungen: 50 Prozent Zuschuss, bis zu 16.000 Euro je Vorhaben, Anträge laufend bis Oktober 2027. Daneben erkennen viele FuE-Zuschussprogramme der Länder Patentkosten als Projektkosten an.
Für die Markteinführung neuer Produkte gibt es eigene Landesprogramme, etwa das Markteinführungsprogramm der sächsischen Technologieförderung, sowie ergänzende Leistungen zur Markteinführung im ZIM nach Abschluss des FuE-Projekts. Bund und Länder bieten diese Programme unabhängig von Branche und Technologie an.
Wir klären mit Ihnen die Voraussetzungen, kombinieren Patent-, FuE- und Markteinführungsförderung und begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess.
Ein Vorhaben gilt als FuE, wenn es neu, schöpferisch, systematisch geplant und mit technischem Risiko verbunden ist und wenn die Ergebnisse übertragbar sind. Diese fünf Kriterien stammen aus dem Frascati-Handbuch der OECD und liegen der Forschungszulage ebenso zugrunde wie ZIM und KMU-innovativ. Routineentwicklung, die reine Anpassung bestehender Produkte oder Marktstudien fallen nicht darunter.
Ja. Die Forschungszulage lässt sich mit ZIM oder Eurostars kombinieren, solange dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden; die Zulage wird dann auf die nicht bezuschussten Kosten berechnet. Die Beihilfeobergrenzen der AGVO gelten über alle Programme hinweg. Wir prüfen die Kombination im Fördermittelcheck.
Erstgespräch und Fördermittelcheck sind kostenlos. Die Antragsbegleitung ist erfolgsbasiert: 10 Prozent der festgesetzten Forschungszulage, 15 Prozent des bewilligten Zuschusses bei ZIM und Eurostars, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Wird nicht bewilligt, entsteht kein Honorar.
Schnell zur passenden Förderung — unsere Online-Tools prüfen Förderfähigkeit kostenlos in wenigen Minuten.
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→ Kostenlosen Förder-Check startenFörder-Kompass ist eine Fördermittelberatung mit Schwerpunkt Forschung und Entwicklung mit Sitz in Stockach. Als Navigator durch den deutschen Förderdschungel beraten wir kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups zu Förderprogrammen von Bund und Ländern – spezialisiert auf Forschungszulage, ZIM und Eurostars, von der Programmwahl über den Antrag bis zur Bewilligung. Die Antragsbegleitung ist erfolgsbasiert.