Die beiden wichtigsten FuE-Förderinstrumente des Bundes, die Forschungszulage (FZulG) und das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), unterscheiden sich grundlegend: steuerliche Zulage mit Rechtsanspruch gegen Zuschuss mit Antrag vor Projektbeginn. Dieser Vergleich hilft Ihnen, das passende Instrument für Ihr Projekt zu wählen.
Forschungszulage oder ZIM? Vergleich 2026
Die beiden wichtigsten FuE-Förderinstrumente des Bundes im direkten Vergleich, mit einem Quick-Check, der Ihnen eine erste Empfehlung für Ihr Projekt gibt.
| Kriterium | Forschungszulage (FZulG) | ZIM |
|---|---|---|
| Art der Förderung | Steuerliche Zulage Anrechnung auf Einkommen- oder Körperschaftsteuer, Überschuss wird ausgezahlt (auch bei Verlust) | Zuschuss Nicht rückzahlbarer Zuschuss, Auszahlung während der Projektlaufzeit |
| Fördersatz | 25 % der Bemessungsgrundlage, KMU 35 % | 25 bis 45 % (Einzelprojekt), 30 bis 60 % (Kooperation), Forschungseinrichtungen 100 % |
| Obergrenzen | Bemessungsgrundlage 12 Mio. € je Wirtschaftsjahr → max. 3 Mio. € Zulage, KMU 4,2 Mio. € | Kosten bis 690.000 € (Einzelprojekt) bzw. 560.000 € je Unternehmen und 280.000 € je Forschungseinrichtung (Kooperation); Zuwendung Gesamtprojekt max. 3 Mio. € |
| Förderfähige Aufwendungen | Arbeitslöhne der FuE-Beschäftigten inkl. Sozialversicherung, Eigenleistungen (100 €/h), Auftragsforschung zu 70 %, Wertminderung neuer FuE-Wirtschaftsgüter, ab 2026 plus 20 % Gemeinkostenpauschale | Personalkosten, Aufträge an Dritte, Material, sonstige Projektkosten (Anteilfinanzierung) |
| Unternehmensgröße | Alle Größen vom Einzelunternehmen bis zum Konzern | Mittelstand unter 500 Beschäftigte, bis unter 1.000 nur in Kooperation mit einem KMU |
| Zeitpunkt | Auch rückwirkend für Vorhaben mit Beginn ab 2020, innerhalb der Festsetzungsfrist | Vor Projektbeginn Projektstart erst nach Antragstellung |
| Verfahren | 1. BSFZ-Bescheinigung (kostenlos, Bescheid spätestens nach drei Monaten) · 2. Antrag beim Finanzamt über Mein ELSTER | Volldigital über die Förderzentrale Deutschland; Projektträger VDI/VDE-IT (Einzelprojekte) und AiF Projekt GmbH (Kooperationen); Entscheidung in der Regel nach rund drei Monaten |
| Verfügbarkeit 2026 | Offen Rechtsanspruch, kein Budgetvorbehalt | Antragsstopp seit 07.07.2026, Wiederaufnahme angestrebt Anfang 2027; internationale Ausschreibungen offen |
| Kombinierbar? | Ja Dieselben Aufwendungen dürfen nicht doppelt gefördert werden; getrennte Kostenpositionen oder Arbeitspakete sind kombinierbar. Die Beihilfeobergrenze von 15 Mio. € je Unternehmen und Vorhaben gilt insgesamt. | |
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Vorhaben kostenlos prüfen lassenWann ist welches Programm besser?
Forschungszulage wählen, wenn Ihr Projekt bereits läuft oder abgeschlossen ist (rückwirkend für Vorhaben ab 2020), Ihr Unternehmen für das ZIM zu groß ist, Sie Planungssicherheit durch einen Rechtsanspruch brauchen oder Ihre FuE-Aufwendungen die ZIM-Obergrenzen übersteigen (bis 12 Mio. € Bemessungsgrundlage je Jahr).
ZIM wählen, wenn Sie ein neues Projekt vor dem Start absichern wollen, Liquidität während der Laufzeit brauchen, mit Forschungseinrichtungen oder ausländischen Partnern kooperieren (höhere Fördersätze) und Ihr Projektvolumen in die Obergrenzen passt. Beachten Sie den Antragsstopp seit 7. Juli 2026.
Kombinierbar?
Ja, unter Bedingungen: Dieselben Aufwendungen dürfen nicht doppelt gefördert werden. Bei getrennten Kostenpositionen oder Arbeitspaketen lassen sich beide Instrumente kombinieren; die Beihilfeobergrenze von 15 Mio. € je Unternehmen und Vorhaben gilt insgesamt. Das sollte professionell strukturiert werden.
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