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Forschungszulage vs. ZIM: Welches Programm passt? (2026)

Die beiden wichtigsten FuE-Förderinstrumente des Bundes, die Forschungszulage (FZulG) und das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), unterscheiden sich grundlegend: steuerliche Zulage mit Rechtsanspruch gegen Zuschuss mit Antrag vor Projektbeginn. Dieser Vergleich hilft Ihnen, das passende Instrument für Ihr Projekt zu wählen.

Entscheidungshilfe

Forschungszulage oder ZIM? Vergleich 2026

Die beiden wichtigsten FuE-Förderinstrumente des Bundes im direkten Vergleich, mit einem Quick-Check, der Ihnen eine erste Empfehlung für Ihr Projekt gibt.

Quellen: FZulG (Fassung 2026), ZIM-Richtlinie 2025, zim.de, BSFZ · Stand 10.09.2026
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ZIM: befristeter Antragsstopp seit 7. Juli 2026Neue ZIM-Anträge sind bis zur Wiederaufnahme (angestrebt Anfang 2027) nicht möglich, ausgenommen internationale Kooperationen in offenen Ausschreibungen. Die Forschungszulage ist davon nicht betroffen und kann jederzeit beantragt werden, auch für laufende Projekte.
Vergleichstabelle
Quick-Check
KriteriumForschungszulage (FZulG)ZIM
Art der FörderungSteuerliche Zulage
Anrechnung auf Einkommen- oder Körperschaftsteuer, Überschuss wird ausgezahlt (auch bei Verlust)
Zuschuss
Nicht rückzahlbarer Zuschuss, Auszahlung während der Projektlaufzeit
Fördersatz25 % der Bemessungsgrundlage, KMU 35 %25 bis 45 % (Einzelprojekt), 30 bis 60 % (Kooperation), Forschungseinrichtungen 100 %
ObergrenzenBemessungsgrundlage 12 Mio. € je Wirtschaftsjahr → max. 3 Mio. € Zulage, KMU 4,2 Mio. €Kosten bis 690.000 € (Einzelprojekt) bzw. 560.000 € je Unternehmen und 280.000 € je Forschungseinrichtung (Kooperation); Zuwendung Gesamtprojekt max. 3 Mio. €
Förderfähige AufwendungenArbeitslöhne der FuE-Beschäftigten inkl. Sozialversicherung, Eigenleistungen (100 €/h), Auftragsforschung zu 70 %, Wertminderung neuer FuE-Wirtschaftsgüter, ab 2026 plus 20 % GemeinkostenpauschalePersonalkosten, Aufträge an Dritte, Material, sonstige Projektkosten (Anteilfinanzierung)
UnternehmensgrößeAlle Größen
vom Einzelunternehmen bis zum Konzern
Mittelstand
unter 500 Beschäftigte, bis unter 1.000 nur in Kooperation mit einem KMU
ZeitpunktAuch rückwirkend
für Vorhaben mit Beginn ab 2020, innerhalb der Festsetzungsfrist
Vor Projektbeginn
Projektstart erst nach Antragstellung
Verfahren1. BSFZ-Bescheinigung (kostenlos, Bescheid spätestens nach drei Monaten) · 2. Antrag beim Finanzamt über Mein ELSTERVolldigital über die Förderzentrale Deutschland; Projektträger VDI/VDE-IT (Einzelprojekte) und AiF Projekt GmbH (Kooperationen); Entscheidung in der Regel nach rund drei Monaten
Verfügbarkeit 2026Offen
Rechtsanspruch, kein Budgetvorbehalt
Antragsstopp
seit 07.07.2026, Wiederaufnahme angestrebt Anfang 2027; internationale Ausschreibungen offen
Kombinierbar?Ja Dieselben Aufwendungen dürfen nicht doppelt gefördert werden; getrennte Kostenpositionen oder Arbeitspakete sind kombinierbar. Die Beihilfeobergrenze von 15 Mio. € je Unternehmen und Vorhaben gilt insgesamt.

?Welches Programm passt zu Ihrem Projekt?

Unsicher, welches Programm passt?

Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir, welches Instrument oder welche Kombination das größte Fördervolumen für Ihr Vorhaben erschließt.

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Vereinfachte Schätzung: Forschungszulage = Fördersatz × (Personalkosten, ab 2026 mit 20 % Gemeinkostenpauschale), gedeckelt auf 12 Mio. € Bemessungsgrundlage. ZIM = maximaler Fördersatz nach Unternehmensgröße × zuwendungsfähige Kosten, gedeckelt auf 690.000 € (Einzelprojekt) bzw. 560.000 € (Kooperation je Unternehmen). Keine steuerliche Beratung, alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 10.09.2026.

Wann ist welches Programm besser?

Forschungszulage wählen, wenn Ihr Projekt bereits läuft oder abgeschlossen ist (rückwirkend für Vorhaben ab 2020), Ihr Unternehmen für das ZIM zu groß ist, Sie Planungssicherheit durch einen Rechtsanspruch brauchen oder Ihre FuE-Aufwendungen die ZIM-Obergrenzen übersteigen (bis 12 Mio. € Bemessungsgrundlage je Jahr).

ZIM wählen, wenn Sie ein neues Projekt vor dem Start absichern wollen, Liquidität während der Laufzeit brauchen, mit Forschungseinrichtungen oder ausländischen Partnern kooperieren (höhere Fördersätze) und Ihr Projektvolumen in die Obergrenzen passt. Beachten Sie den Antragsstopp seit 7. Juli 2026.

Kombinierbar?

Ja, unter Bedingungen: Dieselben Aufwendungen dürfen nicht doppelt gefördert werden. Bei getrennten Kostenpositionen oder Arbeitspaketen lassen sich beide Instrumente kombinieren; die Beihilfeobergrenze von 15 Mio. € je Unternehmen und Vorhaben gilt insgesamt. Das sollte professionell strukturiert werden.

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Förder-Kompass ist eine Fördermittelberatung mit Schwerpunkt Forschung und Entwicklung mit Sitz in Stockach. Als Navigator durch den deutschen Förderdschungel beraten wir kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups zu Förderprogrammen von Bund und Ländern – spezialisiert auf Forschungszulage, ZIM und Eurostars, von der Programmwahl über den Antrag bis zur Bewilligung. Die Antragsbegleitung ist erfolgsbasiert.

Seestr. 15c, 78333 Stockach, Baden-Württemberg, Deutschland
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag09:00 – 18:00
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Steve Kovacs (Förder-Kompass)
DE299573120