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FAQ

Häufige Fragen zu FuE-Förderung

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Förderlandschaft in Deutschland — von Zuschüssen und Förderdarlehen bis zur spezialisierten FuE-Förderung. Förder-Kompass berät grundsätzlich zu allen passenden Programmen, mit Schwerpunkt auf Forschungs- und Entwicklungs-Förderung.

Förderprogramme in Deutschland sind vielfältig — Zuschüsse für Innovation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit, zinsverbilligte Förderdarlehen für Wachstum und Investition, sowie spezialisierte FuE-Förderung wie Forschungszulage (FZulG), ZIM und Eurostars. Welcher Weg passt, hängt von Vorhaben, Unternehmensgröße, Branche und Zeitplan ab. Klicken Sie eine Frage an, um die Antwort zu lesen.

Förder-Kompass — Beratung & Service

Was ist Förder-Kompass?

Förder-Kompass ist eine spezialisierte Förderberatung mit Sitz in Stockach am Bodensee. Wir helfen Unternehmen aller Größen und Branchen in Deutschland, die für sie passenden Fördermittel zu identifizieren und erfolgreich zu beantragen — von Zuschüssen über zinsverbilligte Förderdarlehen bis zu spezieller FuE-Förderung. Unser Schwerpunkt liegt auf Forschungs- und Entwicklungs-Förderung (Forschungszulage, ZIM, Eurostars), wir beraten aber grundsätzlich zu allen Programmen, die für Ihr Vorhaben in Frage kommen. Unsere Beratung ist erfolgsbasiert: Sie zahlen nur, wenn Ihr Antrag bewilligt wird.

Was kostet eine Förderberatung bei Förder-Kompass?

Das Erstgespräch und der Förder-Check sind kostenfrei. Bei der Antragserstellung arbeiten wir auf Erfolgsbasis — unser Honorar liegt in der Regel zwischen 10 und 15 Prozent der bewilligten Fördersumme, abhängig vom Förderprogramm. Kein bewilligter Antrag, kein Honorar.

Was bedeutet „erfolgsbasiert“?

Erfolgsbasiert heißt: Sie zahlen nur dann ein Honorar — typischerweise 10 bis 15 Prozent der bewilligten Fördersumme, je nach Programm — wenn Ihr Förderantrag tatsächlich bewilligt wird. Vor der Bewilligung entstehen keine Beratungskosten. Dieses Modell schützt insbesondere KMU und Startups vor Fehlinvestitionen in Anträge, die später abgelehnt werden.

Ist das Beratungshonorar von Förder-Kompass Bestandteil der zuwendungsfähigen Projektkosten?

Nein. Das Beratungshonorar für die Unterstützung bei der Antragstellung wird vom Antragsteller vollständig eigenfinanziert und nicht als zuwendungsfähige Kosten im ZIM-Projekt oder anderen Förderprojekten geltend gemacht. Eine etwaige erfolgsabhängige Vergütung ist ausschließlich Bestandteil des Beratungsvertrags zwischen Antragsteller und Förderberater und niemals Gegenstand der Projektkosten. Diese strikte Trennung wird von vielen Fördergebern — insbesondere im ZIM-Programm — ausdrücklich gefordert und ist bei Förder-Kompass Standard.

Wie läuft die Erstberatung ab?

In einem 30- bis 45-minütigen Online-Gespräch klären wir, welche Förderprogramme zu Ihrem Vorhaben passen — von Zuschüssen über Investitions- und Förderdarlehen bis zu Forschungs- und Entwicklungsförderung. Sie schildern Ihr Projekt, wir vergleichen passende Programme und zeigen die realistischen Förderoptionen sowie geschätzten Beträge auf.

Welche Unternehmen werden gefördert?

Wir beraten Unternehmen aller Größen und Branchen — vom Startup bis zum etablierten Mittelstand. Welche Förderung in Frage kommt, hängt vom Vorhaben ab: Zuschüsse für Investitionen, Innovation, Digitalisierung oder Nachhaltigkeit, zinsverbilligte Darlehen für Wachstum, steuerliche Forschungszulage für FuE-Tätigkeiten, ZIM-Zuschüsse für Innovationen, Eurostars für internationale Kooperationen, Beratungsförderung sowie Existenzgründungsprogramme.

In welchen Regionen ist Förder-Kompass aktiv?

Wir beraten deutschlandweit – online und vor Ort, wenn nötig. Unser Hauptsitz ist Stockach am Bodensee. FZulG, ZIM und Eurostars sind bundesweit zugänglich, wir kennen zusätzlich die landesspezifischen Programme der Bundesländer.

Welche Förderbereiche deckt Förder-Kompass ab?

Wir beraten zu allen relevanten Förderbereichen für Unternehmen in Deutschland: Zuschüsse (Innovation, Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Investitionen), zinsverbilligte Förderdarlehen, FuE-Förderung (Forschungszulage, ZIM, Eurostars, Horizon Europe), Beratungsförderung (geförderte Unternehmensberatung), Wachstums- und Investitionsfinanzierung, Existenzgründungsförderung sowie branchenspezifische Programme. Schwerpunkt unserer Beratung ist die FuE-Förderung — wir prüfen aber bei jedem Mandat das gesamte Programm-Spektrum auf passende Optionen.

Forschungszulage (FZulG)

Was ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist eine steuerliche FuE-Förderung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG), eingeführt 2020. Sie ist rechtsverbindlich, themenoffen und wird unabhängig vom Unternehmensgewinn gezahlt. Der Antrag wird in zwei Schritten gestellt – zuerst Bescheinigung der Forschungstätigkeit bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), dann Festsetzung beim Finanzamt.

Wer kann die Forschungszulage beantragen?

Anspruchsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, die eigene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durchführen – unabhängig von Größe, Branche oder Rechtsform. Damit ist die Forschungszulage offen für KMU, Großunternehmen und Startups gleichermaßen.

Wie hoch ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage beträgt 25 Prozent der förderfähigen FuE-Aufwendungen. Für KMU wurde der Satz durch das Wachstumschancengesetz auf 35 Prozent erhöht. Die maximale Bemessungsgrundlage liegt seit 2026 bei 12 Millionen Euro pro Jahr und Unternehmen – das entspricht einer maximalen Zulage von 3 bzw. 4,2 Millionen Euro jährlich.

Was sind förderfähige FuE-Tätigkeiten?

Förderfähig sind Personalkosten für eigene FuE-Mitarbeiter sowie 60 Prozent der Kosten für FuE-Auftragsforschung an Dritte. Die Tätigkeit muss als Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung im Sinne des EU-Beihilferechts einzustufen sein.

Wie lange dauert das Verfahren?

Die BSFZ-Bescheinigung dauert in der Regel drei bis sechs Monate. Anschließend stellt das Finanzamt die Zulage im Rahmen der Steuererklärung fest. Insgesamt sechs bis zwölf Monate zwischen Antragstellung und Auszahlung.

Kann die Forschungszulage rückwirkend beantragt werden?

Ja, die Forschungszulage kann rückwirkend für die letzten vier Jahre beantragt werden. Voraussetzung ist die saubere Dokumentation der Forschungs- und Personalkosten in den jeweiligen Jahren.

ZIM-Förderung

Was ist ZIM?

ZIM steht für „Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand“. Es ist das größte themenoffene Förderprogramm für innovative KMU in Deutschland und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verwaltet. ZIM ist ein Zuschuss-Programm – die bewilligte Summe wird direkt ausgezahlt.

Wer kann ZIM beantragen?

ZIM richtet sich an mittelständische Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden sowie deren Forschungspartner. Antragsberechtigt sind Einzelvorhaben, Kooperationsprojekte und internationale Kooperationen. Großunternehmen sind ausgeschlossen.

Wie hoch ist die ZIM-Förderung?

Die Förderquote liegt zwischen 25 und 55 Prozent der förderfähigen Projektkosten – abhängig von Unternehmensgröße, Projektart und Region. Einzelvorhaben werden mit bis zu 550.000 Euro pro Projekt gefördert, Kooperationsprojekte können deutlich höhere Summen erreichen.

Welche Projekte werden bei ZIM gefördert?

ZIM fördert technologie- und themenoffen alle FuE-Projekte mit erkennbarem Innovationsgehalt – von Maschinenbau über Software und Künstliche Intelligenz bis Biotechnologie. Voraussetzung ist ein klarer technischer Risikoanteil sowie eine plausible Verwertungsperspektive.

Was ist der Unterschied zwischen ZIM und Forschungszulage?

Forschungszulage ist eine steuerliche Rückvergütung nach Projektabschluss, ZIM ist ein direkter Zuschuss vor Projektbeginn. FZulG ist rechtsverbindlich (jeder förderfähige Antrag wird bewilligt), ZIM ist wettbewerblich (Bewilligungsquote etwa 50 Prozent). FZulG kann rückwirkend beantragt werden, ZIM nicht.

Kann ich ZIM und Forschungszulage kombinieren?

Ja, die Kombination ist möglich, aber Doppelförderung ist ausgeschlossen. Personalkosten, die im ZIM-Antrag bezuschusst werden, dürfen nicht ein zweites Mal über die Forschungszulage geltend gemacht werden. In der Praxis lässt sich ein FuE-Projekt jedoch oft sinnvoll aufteilen, sodass beide Programme parallel genutzt werden.

Wie funktioniert eine ZIM-Kooperation mit Hochschulen oder Forschungseinrichtungen?

Bei einem ZIM-Kooperationsprojekt schließen sich mindestens ein KMU und ein wissenschaftlicher Partner — Universität, Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW), Fachhochschule, Duale Hochschule (DHBW) oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung — zu einem Konsortium zusammen, um gemeinsam ein FuE-Vorhaben umzusetzen. Das Unternehmen bringt Marktnähe und Verwertungsperspektive ein, der Forschungspartner steuert wissenschaftliche Tiefe und Methodik bei. Förder-Kompass koordiniert beide Seiten — von Partnersuche über Antragsausgestaltung bis zur Bewilligung — und bietet einen spezialisierten Service für Hochschulen mit KI-gestützter Industriepartner-Suche an.

Wie hoch ist die ZIM-Förderung für Hochschulen in Kooperationsprojekten?

Forschungseinrichtungen erhalten bei ZIM-Kooperationsprojekten bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten als nicht-rückzahlbaren Zuschuss — bis zu 220.000 Euro pro Forschungseinrichtung und Projekt, bei einer maximalen Laufzeit von 36 Monaten inklusive Projektpauschale. Das Unternehmen erhält parallel je nach Größe und Region 25 bis 55 Prozent Förderquote auf seinen Anteil. Für die Hochschule entstehen bei Förder-Kompass weder Beratungs- noch Vertragskosten — die Beratung wird ausschließlich vom Unternehmenspartner erfolgsbasiert getragen.

Eurostars & weitere FuE-Programme

Was ist Eurostars?

Eurostars-3 ist das gemeinsame FuE-Programm der EUREKA-Initiative und der Europäischen Kommission, speziell für innovative KMU mit grenzüberschreitenden Kooperationsprojekten. Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz in einem der 37 Eurostars-Länder, die mit mindestens einem Partner aus einem anderen Land zusammenarbeiten. Die maximale Fördersumme liegt bei 500.000 Euro pro deutschem Partner. Mehr Details auf unserer Eurostars-Seite.

Wer kann Eurostars beantragen?

Antragsberechtigt sind innovative KMU mit klarer Marktorientierung und einem internationalen Konsortium. Mindestens ein Partner muss ein KMU sein und das Projekt federführend leiten.

Welche FuE-Förderungen gibt es noch in Deutschland?

Neben FZulG, ZIM und Eurostars existieren zahlreiche Landesprogramme – Innovationsgutscheine, regionale FuE-Zuschüsse, Digitalisierungsprämien. Auch EU-Programme wie Horizon Europe und das EIC-Accelerator-Programm bieten Mittel für ambitionierte FuE-Vorhaben.

Noch Fragen zu Ihrer Förderung?

Starten Sie mit unserem kostenlosen Förder-Check – in wenigen Minuten erfahren Sie, welche FuE-Programme für Ihr Vorhaben in Frage kommen und wie hoch die realistischen Förderbeträge sind.

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Förder-Kompass ist die spezialisierte Beratungsagentur für Fördermittel in Deutschland. Wir unterstützen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Startups bei der Auswahl, Beantragung und erfolgreichen Umsetzung von Zuschüssen, zinsverbilligten Darlehen, ZIM-Anträgen und der steuerlichen Forschungszulage. Mit langjähriger Erfahrung, persönlicher Betreuung und umfassender Marktkenntnis finden wir die besten Förderprogramme für Ihre Innovationen und Investitionen.

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