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Innovationsförderung Schweiz: kantonale Förderbeiträge für Forschung und Entwicklung

Schweiz · Zug · Basel-Stadt · Luzern · Stand Oktober 2026

Kantonale Förderbeiträge für Forschung und Entwicklung: 25 bis 34 % Ihrer F&E-Lohnsumme zurück

Seit 2026 zahlen die Kantone Zug, Basel-Stadt und Luzern Unternehmen jeder Grösse direkte Beiträge auf ihren Forschungs- und Entwicklungsaufwand. Wir begleiten Ihr Gesuch von der Frascati-Abgrenzung bis zur Einreichung, Ihr Treuhänder liefert die Zahlen. Förder-Kompass berät bereits Schweizer KMU und Hochschulen, bisher in Eurostars-Projekten.

3 + 1Kantone mit Beitragsprogramm (Graubünden folgt)
bis 33,75 %der F&E-Lohnsumme in Zug
31.01.2027Frist Luzern für zwei Beitragsjahre (2026 und 2027)
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Warum es diese Beiträge gibtMit der OECD-Mindeststeuer von 15 % verlieren tiefe Steuersätze ihre Wirkung. Die Kantone erhalten 75 % der Ergänzungssteuer und geben einen Teil als Förderbeiträge für Forschung, Entwicklung und Nachhaltigkeit an die Unternehmen zurück. Die Programme stehen allen Unternehmen offen, nicht nur Konzernen über 750 Mio. Euro Umsatz.

1Welcher Kanton zahlt was?

Alle drei Programme bemessen den Beitrag am Aufwand für Forschung und Entwicklung nach den fünf Kriterien des Frascati-Handbuchs der OECD. Es gibt keinen Wettbewerb zwischen Projekten und keine Gutachter. Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat Anspruch im Rahmen des Budgets.

In Kraft seit 1.1.2026

Zug

25 %auf F&E-Personalaufwand plus 35 % Infrastrukturpauschale, effektiv 33,75 % der Lohnsumme
  • Wer: alle in Zug steuerpflichtigen Unternehmen und Selbstständigen
  • Mindestbeitrag: 7'500 CHF pro Jahr
  • Nachweis: ordentlich revidierte Jahresrechnung, Herleitung der Zahlen
  • Frist: 31. Mai des zweiten Jahres nach Geschäftsabschluss, nächste Runde 31.5.2027
  • Budget: 150 Mio. CHF pro Jahr bis 2028
Zur Zuger Innovationsförderung
In Kraft seit 30.6.2025

Basel-Stadt

25 %auf die ersten 5 Mio. CHF F&E-Personalaufwand, 20 % bis 50 Mio., 5 % darüber, plus 3 % bei Patenten
  • Wer: Unternehmen jeder Grösse mit Steuerpflicht in Basel-Stadt, F&E-Anteil ab 5 % oder innovationsintensive Branche
  • Zusätzlich: Abschreibungen auf F&E-Anlagen, klinische Studien, Personal in der Nordwestschweiz 10 %
  • Nachweis: revidierte Jahresrechnung, Revisionsbestätigung, Tätigkeitsdokumentation
  • Frist: Gesuchsfenster Frühjahr 2027 für das Geschäftsjahr 2026
  • Budget: 150 bis 500 Mio. CHF pro Jahr
Zum Basler Standortpaket
In Kraft seit 1.10.2026

Luzern

30 %auf F&E-Personalaufwand, 20 % auf Abschreibungen, 10 % auf Auftragsforschung und sonstige Aufwendungen; Obergrenze 50 %
  • Wer: alle im Handelsregister eingetragenen Unternehmen mit Räumen und Personal im Kanton
  • Besonderheit: Beschreibung je Tätigkeit nach Frascati und Nachhaltigkeitsübersicht (KMU zwei bis drei Seiten) gehören zum Gesuch
  • Nachweis: revidierte Jahresrechnung, Buchhaltungsauszüge mit Zeitschlüsseln
  • Frist: 31.1.2027 für die Beitragsjahre 2026 und 2027 (Geschäftsjahre 2024 und 2025), kein Mindestbeitrag
  • Budget: 160 Mio. CHF pro Jahr laut Kanton, Handbuch rechnet 2026 mit 110 Mio.
Zum Luzerner Innovationsbeitrag

Graubünden gewährt seit Juli 2026 Steuergutschriften bis 25 % auf F&E-Personalkosten und Auftragsforschung, als Einzelentscheid der Regierung ohne feste Gesuchsrunden; Gesuche laufend beim Amt für Wirtschaft und Tourismus. Genf prüft eine Steuergutschrift, hat aber bis Oktober 2026 nichts beschlossen. Schaffhausen, Nidwalden, Thurgau und Freiburg bereiten kleinere Programme vor. Zürich zahlt keine Unternehmensbeiträge.

2So läuft ein Gesuch

Anders als bei Innosuisse oder Eurostars ist das kantonale Gesuch kein Projektantrag im Wettbewerb, sondern eine rückwirkende Abrechnung Ihres F&E-Aufwands mit Nachweispflicht. Entscheidend sind drei Dinge: die saubere Abgrenzung, wer und was als Forschung und Entwicklung zählt, eine Dokumentation, die auch eine Stichprobe Jahre später übersteht, und die Frist, die nicht verlängerbar ist.

Schritt 1

Vorprüfung

Rechner, Erstgespräch, Check auf Doppelförderung mit F&E-Zusatzabzug, Patentbox oder Innosuisse. Welcher Kanton, welches Geschäftsjahr, welche Frist.

Schritt 2

Abgrenzung

Welche Mitarbeitenden und Tätigkeiten erfüllen die Frascati-Kriterien, zu welchem Anteil. Nach Tätigkeit, nicht nach Stellenbezeichnung.

Schritt 3

Dokumentation

Tätigkeitsbeschreibung, Projektblätter oder F&E-Plan mit Ziel, Methode und Neuheit. Das ist unser Teil.

Schritt 4

Zahlen und Revision

Personalliste, Buchhaltungsauszüge, Herleitung. Ihr Treuhänder liefert und bestätigt, die Revisionsstelle prüft.

Schritt 5

Einreichung

Elektronisch über die kantonale Plattform mit Signatur und Vollmacht, fristgerecht. Rückfragen der Vollzugsstelle beantworten wir mit Ihnen.

Schritt 6

Verfügung und Folgejahr

Auszahlung in der Regel im Jahr der Einreichung. Im Folgejahr wird die Dokumentation fortgeschrieben, der Aufwand sinkt deutlich.

3Wer macht was?

Förder-Kompass

  • Frascati-Abgrenzung: welche Tätigkeiten und Funktionen qualifizieren, welche nicht
  • Tätigkeitsbeschreibungen, F&E-Projektblätter und F&E-Plan in der Sprache der Vollzugsstellen
  • Prüfung auf Doppelförderung und Wahl des besten Instruments
  • Qualitätssicherung vor der Einreichung, Antworten auf Rückfragen
  • Bei Bedarf: Eurostars-Konsortien Schweiz–Deutschland und Forschungszulage für deutsche Einheiten
  • Erfahrung mit Schweizer Partnern: Wir begleiten bereits Schweizer KMU und Hochschulen in Eurostars-Projekten

Ihr Unternehmen und Ihr Treuhänder

  • Personalliste mit Funktion, Pensum und F&E-Anteil
  • Lohnsummen, Abschreibungen und Belege aus der Buchhaltung
  • Ordentliche Revision und Revisionsbestätigung
  • Signatur, Plattformkonto, Vollmacht
  • Verantwortung für die Richtigkeit der Mengen- und Zeitangaben

Honorar: 5 % des tatsächlich ausbezahlten Beitrags im ersten Jahr, 3 % in den Folgejahren. Darauf angerechnet wird ein Mindesthonorar von 1'500 CHF (Zug), 3'000 CHF (Basel-Stadt) oder 4'500 CHF (Luzern), in Folgejahren 1'000 CHF; es deckt Abgrenzung und Dokumentation ab, die der Kanton verlangt. Für kleine Zuger Gesuche bieten wir den Gesuch-Check zum Festpreis von 1'500 CHF ohne Erfolgsanteil. Sie wissen vorher, was es kostet, und zahlen den Hauptteil erst, wenn der Kanton bezahlt hat. Beträge exklusive Mehrwertsteuer.

4Häufige Fragen

Gelten die Beiträge nur für Konzerne, die der Mindeststeuer unterliegen?
Nein. Zug, Basel-Stadt und Luzern haben die Programme bewusst für alle Unternehmen geöffnet. In Zug sind sogar Selbstständige berechtigt. Die Mindeststeuer betrifft nur Konzerne ab 750 Mio. Euro Umsatz, die Förderbeiträge nicht.
Brauchen wir eine ordentliche Revision, obwohl wir gesetzlich nur eingeschränkt revidieren müssen?
Ja, in allen drei Kantonen. Eine eingeschränkte Revision genügt nicht. Die ordentliche Revision kann nachträglich für das massgebende Geschäftsjahr beauftragt werden. Planen Sie die Kosten dafür in die Beitragsrechnung ein.
Was zählt als Forschung und Entwicklung?
Tätigkeiten, die gleichzeitig neuartig, schöpferisch, ungewiss im Ergebnis, systematisch geplant und übertragbar sind, so das Frascati-Handbuch der OECD. Kundenprojekte ohne eigenes technisches Risiko, reines Customizing oder Routineproduktion zählen nicht. Anteile von Kundenprojekten können zählen, wenn sie dokumentiert sind.
Können wir den Beitrag mit dem F&E-Zusatzabzug oder der Patentbox kombinieren?
Zug schliesst Aufwand aus, der bereits als Zusatzabzug geltend gemacht wurde. Luzern zieht die Steuerersparnis aus Zusatzabzug und Patentbox sowie andere Finanzhilfen für dieselben Tätigkeiten vom Beitrag ab. In der Vorprüfung rechnen wir durch, welches Instrument für Sie mehr bringt.
Was passiert, wenn mehr Gesuche eingehen als Geld da ist?
Alle Beiträge werden anteilig gekürzt. Zug und Luzern haben das ausdrücklich geregelt. Der definitive Betrag steht deshalb erst nach Prüfung aller Gesuche fest, in Zug im November.
Wie unterscheidet sich das von Innosuisse?
Innosuisse ist die Innovationsförderung des Bundes. Sie finanziert in Innovationsprojekten den Forschungspartner, also die Hochschule, nicht Ihren eigenen Personalaufwand. Die kantonalen Beiträge fliessen direkt an Ihr Unternehmen. Beides lässt sich kombinieren, sofern nicht dieselben Kosten doppelt gefördert werden.
Wir haben Standorte in Deutschland und der Schweiz. Was gilt?
Jede Einheit wird dort gefördert, wo der Personalaufwand steuerlich abzugsfähig ist: die deutsche GmbH über die Forschungszulage, die Schweizer AG über den kantonalen Beitrag. Für gemeinsame Entwicklungsprojekte kommt Eurostars in Frage, mit 50 % Förderung für Schweizer KMU. Wir beraten beide Seiten aus einer Hand.

Vorhaben kostenlos prüfen lassen

Beschreiben Sie Ihr Unternehmen und Ihre Entwicklungstätigkeit in wenigen Sätzen. Wir melden uns mit einer Einschätzung, welcher Beitrag realistisch ist und was dafür nötig ist.

Zum Fördermittelcheck
Quellen: Gesetz über Standortentwicklung und Standortentwicklungsverordnung Kanton Zug (BGS 915.2, 915.21), Standortförderungsgesetz und Verordnung Basel-Stadt (SG 910.210) mit Merkblättern des Amts für Wirtschaft und Arbeit, Gesetz über die Standortförderung und die Regionalpolitik Kanton Luzern (SRL 900) mit Verordnung StaReV (SRL 900a) und Handbuch LIB 1.0, EFD zur OECD-Mindeststeuer, Innosuisse. Stand 7. Oktober 2026. Förder-Kompass, Fördermittelberatung mit Schwerpunkt Forschung und Entwicklung, Stockach am Bodensee.

Förder-Kompass ist eine Fördermittelberatung mit Schwerpunkt Forschung und Entwicklung mit Sitz in Stockach. Als Navigator durch den deutschen Förderdschungel beraten wir kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups zu Förderprogrammen von Bund und Ländern – spezialisiert auf Forschungszulage, ZIM und Eurostars, von der Programmwahl über den Antrag bis zur Bewilligung. Die Antragsbegleitung ist erfolgsbasiert.

Seestr. 15c, 78333 Stockach, Baden-Württemberg, Deutschland
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag09:00 – 18:00
+49 7771-8988-861
Steve Kovacs (Förder-Kompass)
DE299573120