Kantonale Förderbeiträge für Forschung und Entwicklung: 25 bis 34 % Ihrer F&E-Lohnsumme zurück
Seit 2026 zahlen die Kantone Zug, Basel-Stadt und Luzern Unternehmen jeder Grösse direkte Beiträge auf ihren Forschungs- und Entwicklungsaufwand. Wir begleiten Ihr Gesuch von der Frascati-Abgrenzung bis zur Einreichung, Ihr Treuhänder liefert die Zahlen. Förder-Kompass berät bereits Schweizer KMU und Hochschulen, bisher in Eurostars-Projekten.
1Welcher Kanton zahlt was?
Alle drei Programme bemessen den Beitrag am Aufwand für Forschung und Entwicklung nach den fünf Kriterien des Frascati-Handbuchs der OECD. Es gibt keinen Wettbewerb zwischen Projekten und keine Gutachter. Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat Anspruch im Rahmen des Budgets.
Zug
- Wer: alle in Zug steuerpflichtigen Unternehmen und Selbstständigen
- Mindestbeitrag: 7'500 CHF pro Jahr
- Nachweis: ordentlich revidierte Jahresrechnung, Herleitung der Zahlen
- Frist: 31. Mai des zweiten Jahres nach Geschäftsabschluss, nächste Runde 31.5.2027
- Budget: 150 Mio. CHF pro Jahr bis 2028
Basel-Stadt
- Wer: Unternehmen jeder Grösse mit Steuerpflicht in Basel-Stadt, F&E-Anteil ab 5 % oder innovationsintensive Branche
- Zusätzlich: Abschreibungen auf F&E-Anlagen, klinische Studien, Personal in der Nordwestschweiz 10 %
- Nachweis: revidierte Jahresrechnung, Revisionsbestätigung, Tätigkeitsdokumentation
- Frist: Gesuchsfenster Frühjahr 2027 für das Geschäftsjahr 2026
- Budget: 150 bis 500 Mio. CHF pro Jahr
Luzern
- Wer: alle im Handelsregister eingetragenen Unternehmen mit Räumen und Personal im Kanton
- Besonderheit: Beschreibung je Tätigkeit nach Frascati und Nachhaltigkeitsübersicht (KMU zwei bis drei Seiten) gehören zum Gesuch
- Nachweis: revidierte Jahresrechnung, Buchhaltungsauszüge mit Zeitschlüsseln
- Frist: 31.1.2027 für die Beitragsjahre 2026 und 2027 (Geschäftsjahre 2024 und 2025), kein Mindestbeitrag
- Budget: 160 Mio. CHF pro Jahr laut Kanton, Handbuch rechnet 2026 mit 110 Mio.
Graubünden gewährt seit Juli 2026 Steuergutschriften bis 25 % auf F&E-Personalkosten und Auftragsforschung, als Einzelentscheid der Regierung ohne feste Gesuchsrunden; Gesuche laufend beim Amt für Wirtschaft und Tourismus. Genf prüft eine Steuergutschrift, hat aber bis Oktober 2026 nichts beschlossen. Schaffhausen, Nidwalden, Thurgau und Freiburg bereiten kleinere Programme vor. Zürich zahlt keine Unternehmensbeiträge.
2So läuft ein Gesuch
Anders als bei Innosuisse oder Eurostars ist das kantonale Gesuch kein Projektantrag im Wettbewerb, sondern eine rückwirkende Abrechnung Ihres F&E-Aufwands mit Nachweispflicht. Entscheidend sind drei Dinge: die saubere Abgrenzung, wer und was als Forschung und Entwicklung zählt, eine Dokumentation, die auch eine Stichprobe Jahre später übersteht, und die Frist, die nicht verlängerbar ist.
Vorprüfung
Rechner, Erstgespräch, Check auf Doppelförderung mit F&E-Zusatzabzug, Patentbox oder Innosuisse. Welcher Kanton, welches Geschäftsjahr, welche Frist.
Abgrenzung
Welche Mitarbeitenden und Tätigkeiten erfüllen die Frascati-Kriterien, zu welchem Anteil. Nach Tätigkeit, nicht nach Stellenbezeichnung.
Dokumentation
Tätigkeitsbeschreibung, Projektblätter oder F&E-Plan mit Ziel, Methode und Neuheit. Das ist unser Teil.
Zahlen und Revision
Personalliste, Buchhaltungsauszüge, Herleitung. Ihr Treuhänder liefert und bestätigt, die Revisionsstelle prüft.
Einreichung
Elektronisch über die kantonale Plattform mit Signatur und Vollmacht, fristgerecht. Rückfragen der Vollzugsstelle beantworten wir mit Ihnen.
Verfügung und Folgejahr
Auszahlung in der Regel im Jahr der Einreichung. Im Folgejahr wird die Dokumentation fortgeschrieben, der Aufwand sinkt deutlich.
3Wer macht was?
Förder-Kompass
- Frascati-Abgrenzung: welche Tätigkeiten und Funktionen qualifizieren, welche nicht
- Tätigkeitsbeschreibungen, F&E-Projektblätter und F&E-Plan in der Sprache der Vollzugsstellen
- Prüfung auf Doppelförderung und Wahl des besten Instruments
- Qualitätssicherung vor der Einreichung, Antworten auf Rückfragen
- Bei Bedarf: Eurostars-Konsortien Schweiz–Deutschland und Forschungszulage für deutsche Einheiten
- Erfahrung mit Schweizer Partnern: Wir begleiten bereits Schweizer KMU und Hochschulen in Eurostars-Projekten
Ihr Unternehmen und Ihr Treuhänder
- Personalliste mit Funktion, Pensum und F&E-Anteil
- Lohnsummen, Abschreibungen und Belege aus der Buchhaltung
- Ordentliche Revision und Revisionsbestätigung
- Signatur, Plattformkonto, Vollmacht
- Verantwortung für die Richtigkeit der Mengen- und Zeitangaben
Honorar: 5 % des tatsächlich ausbezahlten Beitrags im ersten Jahr, 3 % in den Folgejahren. Darauf angerechnet wird ein Mindesthonorar von 1'500 CHF (Zug), 3'000 CHF (Basel-Stadt) oder 4'500 CHF (Luzern), in Folgejahren 1'000 CHF; es deckt Abgrenzung und Dokumentation ab, die der Kanton verlangt. Für kleine Zuger Gesuche bieten wir den Gesuch-Check zum Festpreis von 1'500 CHF ohne Erfolgsanteil. Sie wissen vorher, was es kostet, und zahlen den Hauptteil erst, wenn der Kanton bezahlt hat. Beträge exklusive Mehrwertsteuer.
4Häufige Fragen
Gelten die Beiträge nur für Konzerne, die der Mindeststeuer unterliegen?
Brauchen wir eine ordentliche Revision, obwohl wir gesetzlich nur eingeschränkt revidieren müssen?
Was zählt als Forschung und Entwicklung?
Können wir den Beitrag mit dem F&E-Zusatzabzug oder der Patentbox kombinieren?
Was passiert, wenn mehr Gesuche eingehen als Geld da ist?
Wie unterscheidet sich das von Innosuisse?
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