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Innovationsbeitrag-Rechner Schweiz: Förderbeitrag für Zug, Basel-Stadt und Luzern berechnen

Der Innovationsbeitrag-Rechner schätzt den kantonalen Förderbeitrag für Forschung und Entwicklung in Zug, Basel-Stadt und Luzern nach den geltenden Sätzen. Alle Werte sind Orientierungswerte vor dem Kürzungsvorbehalt des Kantons. Hintergründe zu den Programmen finden Sie auf der Übersicht zur kantonalen Innovationsförderung in der Schweiz.

Rechner · Zug · Basel-Stadt · Luzern · Stand Oktober 2026

Innovationsbeitrag-Rechner Schweiz: Was zahlt Ihr Kanton auf Ihren F&E-Aufwand?

Berechnen Sie den kantonalen Förderbeitrag nach den geltenden Sätzen. Die Eingaben beziehen sich auf ein Geschäftsjahr. Das Ergebnis ist ein Orientierungswert vor dem Kürzungsvorbehalt des Kantons.

Zug: SEVO §§ 7–9 (25 % auf Personalaufwand plus 35 % Pauschale). Basel-Stadt: StaföV und Merkblätter AWA (gestaffelte Sätze). Luzern: StaReV § 10 (30/20/10/10 %), Obergrenze 50 % nach StaReG § 16b, Handbuch LIB 1.0.

1Kanton wählen

Bruttolöhne, Boni und Arbeitgeberbeiträge der Mitarbeitenden in Grundlagenforschung, industrieller Forschung, experimenteller Entwicklung oder Tätigkeiten rund um immaterielle Güter, anteilig bei Mischfunktionen. Ohne Aufwand, der bereits als F&E-Zusatzabzug (§ 60a StG) genutzt wurde.
BL, JU, Bezirke Rheinfelden, Laufenburg, Dorneck, Thierstein
Voraussetzung: F&E-Aufwand mindestens 5 % der Gesamtaufwendungen im Dreijahresschnitt oder Zugehörigkeit zu einem innovationsintensiven Wirtschaftszweig; ordentliche Revision und Revisionsbestätigung.
Verbrauchsmaterial, klinische Studien, Patentanwälte; keine Lizenzgebühren, Finanzierungskosten oder weiterverrechneten Kosten
Sätze nach StaReV § 10, Obergrenze 50 % der Aufwendungen. Die Steuerersparnis aus Patentbox und F&E-Zusatzabzug sowie andere Finanzhilfen werden vom Beitrag abgezogen und sind hier nicht berücksichtigt. Je ein Gesuch für Beitragsjahr 2026 (Geschäftsjahr 2024) und 2027 (Geschäftsjahr 2025).

2Ergebnis

Geschätzter Förderbeitrag pro Jahr
–
vor Kürzungsvorbehalt
Förderberechtigte Aufwendungen
–
Effektiver Satz auf Ihre Eingaben
–
Was der Rechner nicht abbildetKürzung bei Übernachfrage, Anrechnung von Zusatzabzug oder Patentbox (Luzern), Ausschluss bereits anderweitig geförderter Tätigkeiten (Zug), Kosten der ordentlichen Revision. Ob Ihre Tätigkeiten die Frascati-Kriterien erfüllen, klären wir im Erstgespräch.

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Wir prüfen Ihre Abgrenzung, schreiben die F&E-Dokumentation und begleiten das Gesuch bis zur Einreichung. Ihr Treuhänder liefert die Zahlen.

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Orientierungswert ohne Gewähr. Massgebend sind die Verfügungen der Kantone. Zug: Standortentwicklungsverordnung (BGS 915.21). Basel-Stadt: Verordnung zum Standortförderungsgesetz (SG 910.210), Merkblätter des Amts für Wirtschaft und Arbeit für das Gesuchsjahr 2026. Luzern: StaReG SRL 900, StaReV SRL 900a und Handbuch LIB 1.0, in Kraft seit 1.10.2026. Stand 7. Oktober 2026. Förder-Kompass, Fördermittelberatung mit Schwerpunkt Forschung und Entwicklung.

Förder-Kompass ist eine Fördermittelberatung mit Schwerpunkt Forschung und Entwicklung mit Sitz in Stockach. Als Navigator durch den deutschen Förderdschungel beraten wir kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups zu Förderprogrammen von Bund und Ländern – spezialisiert auf Forschungszulage, ZIM und Eurostars, von der Programmwahl über den Antrag bis zur Bewilligung. Die Antragsbegleitung ist erfolgsbasiert.

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Steve Kovacs (Förder-Kompass)
DE299573120