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Zuger Innovationsförderung (GSE): 25 % Beitrag auf F&E-Personalaufwand, auch für KMU

Kanton Zug · in Kraft seit 1. Januar 2026 · Stand 8. Oktober 2026

Zuger Innovationsförderung (GSE): 25 % auf F&E-Personalaufwand plus 35 % Infrastrukturpauschale

Mit dem Gesetz über Standortentwicklung zahlt der Kanton Zug seit 2026 jährlich bis zu 150 Mio. CHF an Unternehmen, die im Kanton forschen und entwickeln. Berechtigt sind alle in Zug steuerpflichtigen Unternehmen und Selbstständigen, nicht nur Konzerne. Effektiv kommen 33,75 % der F&E-Lohnsumme zurück.

Quellen: Gesetz über Standortentwicklung (GSE, BGS 915.2), Standortentwicklungsverordnung (SEVO, BGS 915.21, Stand 3. April 2026), Merkblatt zur Gesuchseinreichung und FAQ der Finanzdirektion (April/Mai 2026), Medienmitteilungen des Kantons.
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Nächste Frist: 31. Mai 2027 für das Geschäftsjahr 2025Die Formulare für das Auszahlungsjahr 2027 stehen ab 1. Januar 2027 bereit. Wer für 2025 noch keinen ordentlichen Revisionsbericht hat, sollte ihn jetzt beauftragen, denn ohne ihn wird das Gesuch nicht bearbeitet. Verspätete Gesuche werden nicht angenommen.

1Wer ist berechtigt?

Juristische Personen, die dem Kanton Zug steuerlich zugehörig sind, sowie Selbstständigerwerbende mit Zugehörigkeit zum Kanton. Es gibt keine Grössen-, Umsatz- oder Branchenschwelle.

  • Steuerpflicht in Zug genügt, auch wenn wegen Verlusten keine Steuer anfällt. Steuerbefreite Organisationen sind nicht berechtigt.
  • Personalaufwand im Kanton Zug. Es zählt nur Aufwand, der in Zug steuerlich abzugsfähig ist. Mitarbeitende einer Betriebsstätte in einem anderen Kanton oder im Ausland zählen nicht, konzerninterne Service Fees in der Regel ebenfalls nicht.
  • Keine Doppelförderung. Tätigkeiten, die in der Schweiz oder im Ausland bereits vergleichbar staatlich gefördert werden, sind ausgeschlossen. Personalaufwand, der als F&E-Zusatzabzug nach § 60a des Steuergesetzes genutzt wurde, kann nicht nochmals geltend gemacht werden.
  • Keine Liquidation, keine Zahlungsausstände bei Behörden; der Betreibungsregisterauszug ist Pflichtbeilage.
  • Neu gegründete Unternehmen können nach Abschluss ihres ersten Geschäftsjahres ein Gesuch stellen, Sonderregeln gibt es nicht.

2Wie hoch ist der Beitrag?

Die Innovationsförderung bemisst sich am Personalaufwand für qualifizierende Tätigkeiten, zuzüglich einer Infrastrukturpauschale von 35 %. Auf diese Basis wird ein Beitragssatz von 25 % angewendet.

PositionRegel
Qualifizierende TätigkeitenGrundlagenforschung, angewandte industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung, Tätigkeiten rund um Entwicklung, Schutz und Verwertung immaterieller Güter; zusätzlich Sach- und Drittaufwand für klinische Studien in der Schweiz
PersonalaufwandBruttolöhne, Boni, Sozialversicherungsbeiträge und steuerlich abzugsfähige Mitarbeiterbeteiligungen der qualifizierenden Mitarbeitenden, bei Mischfunktionen anteilig und nachvollziehbar
Infrastrukturpauschale35 % des massgebenden Personalaufwands, ohne Einzelnachweis
Beitragssatz25 % auf Personalaufwand plus Pauschale, also 33,75 % der Lohnsumme
Mindestbeitrag7'500 CHF pro Jahr und Unternehmen; darunter wird nicht ausbezahlt
BudgetMaximal 150 Mio. CHF pro Jahr 2026 bis 2028, bei Übernachfrage lineare Kürzung aller Beiträge; der Regierungsrat kann einen Höchstbetrag je Unternehmen festlegen
AuszahlungDirekt auf ein vom Unternehmen benanntes Konto im November des Einreichungsjahres

Rechenbeispiel

Annahmen
Softwareunternehmen in Zug, 6 Entwicklerinnen und Entwickler, F&E-Lohnsumme 720'000 CHF, davon 90 % qualifizierende Tätigkeit = 648'000 CHF
Rechnung
Basis 648'000 × 1,35 = 874'800 CHF
Beitrag 874'800 × 25 % = 218'700 CHF
Beitrag pro Jahr (vor Kürzungsvorbehalt)
218'700 CHF
Die erste Runde 2026 lag laut Kanton deutlich über dem Budget; die Kürzungsquote wird im November 2026 bekannt.

Die Nachhaltigkeitsförderung des GSE (30 CHF je eingesparte Tonne CO₂-Äquivalent ab 50'000 Tonnen und 1,5 Mio. CHF Personalaufwand in Zug) richtet sich an Grossunternehmen und ist hier nicht Thema.

3Was gehört ins Gesuch?

Das Zuger Gesuch ist das schlankste der drei kantonalen Programme: ein Excel-Formular mit Beilagen, elektronisch eingereicht. Die Qualität liegt in der Herleitung der Zahlen und der Abgrenzung der Tätigkeiten.

  1. Excel-Gesuchsformular der Finanzdirektion für das massgebende Geschäftsjahr, in Deutsch, mit Wahl des Förderinstruments, den Personalaufwänden und einer kurzen Beschreibung der förderberechtigten Innovationen. Die Eingabekontrolle am Ende muss grün sein.
  2. Beiblatt mit Herleitung. Die FAQ empfiehlt ausdrücklich ein separates Blatt, auf dem die anspruchsbegründenden Grössen „für Dritte nachvollziehbar" hergeleitet werden: Welche Mitarbeitenden, welche Tätigkeiten, welche Anteile, welche Lohnbestandteile. Hier entscheidet sich, ob die Vollzugsstelle Rückfragen stellt.
  3. Ordentlich geprüfte Jahresrechnung mit Revisionsbericht; eine eingeschränkte Revision genügt nicht. Einzelunternehmen legen eine Abschlussprüfung nach ISA-CH 700 durch einen zugelassenen Revisionsexperten vor.
  4. Ausweis einer zeichnungsberechtigten Person mit qualifizierter elektronischer Signatur, erste Seite der Steuererklärung, Betreibungsregisterauszug (nicht älter als ein Jahr).
  5. Vollmacht, wenn ein externer Vertreter einreicht. Treuhänder, Anwälte und Revisionsgesellschaften sind ausdrücklich zugelassen; der Vertreter braucht ein Konto auf der Plattform PrivaSphere, aber keine eigene Signatur.

Eingereicht wird ausschliesslich über PrivaSphere mit dem Status eines eingeschriebenen Briefs. Die Vollzugsstelle prüft bis Ende August, die Verfügung ergeht unter Vorbehalt der Kürzung, Einsprache ist innert 20 Tagen möglich. Bei falschen Angaben oder Verlagerung der geförderten Tätigkeiten ins Ausland innert drei Jahren muss der Beitrag zurückerstattet werden.

4Zeitplan und Fristen

WannWas
31. Mai 2026Erste Runde (Geschäftsjahr 2024 oder 2025) abgeschlossen; Verfügungen September 2026, Auszahlung und Kürzungsquote November 2026
1. Januar 2027Formulare für das Auszahlungsjahr 2027 verfügbar (Geschäftsjahr 2025 oder, falls der Abschluss vorliegt, 2026)
31. Mai 2027Gesuchsfrist; pro Förderjahr nur ein Geschäftsjahr
Ende August 2027Provisorische Verfügung
November 2027Definitive Beträge und Auszahlung
Ab 2029Budget wird jährlich vom Kantonsrat festgelegt

5Typische Fehler laut FAQ der Finanzdirektion

  • Einreichung per E-Mail oder ohne qualifizierte elektronische Signatur: gilt als nicht eingereicht.
  • Eingeschränkt statt ordentlich revidierte Jahresrechnung: Gesuch wird nicht weiterbearbeitet.
  • Unklare Herleitung der Zahlen, fehlende Belege, Stellenbezeichnung statt tatsächlicher Tätigkeit als Massstab.
  • Dienstleistungsaufwand als Personalaufwand deklariert: externe Entwickler, Agenturen und weiterverrechnete Konzernkosten zählen nicht.
  • Bereits anderweitig geförderte Tätigkeiten oder bereits als Zusatzabzug genutzter Aufwand nochmals geltend gemacht.
  • Frist verpasst oder im selben Jahr zwei Geschäftsjahre eingereicht; der Anspruch für das ältere Jahr verfällt.

6Häufige Fragen

Wir haben nur drei Entwickler. Lohnt sich das?
Bei 300'000 CHF qualifizierender Lohnsumme ergibt die Formel 101'250 CHF Beitrag pro Jahr. Dem stehen die Kosten einer ordentlichen Revision gegenüber, falls Sie bisher eingeschränkt revidieren. Der Mindestbeitrag von 7'500 CHF ist bereits ab rund 22'000 CHF Lohnsumme erreicht.
Zählt der Produktmanager?
Nicht wegen der Stellenbezeichnung, sondern wegen der Tätigkeit. Soweit jemand unmittelbar an der experimentellen Entwicklung oder an Entwicklung, Schutz und Verwertung immaterieller Güter arbeitet, zählt dieser Anteil. Laufender Betrieb, Vermarktung, Preisgestaltung und allgemeine Projektkoordination zählen nicht. Mischfunktionen brauchen eine nachvollziehbare Aufteilung.
Unser Entwicklungsteam sitzt in Zürich, die AG in Zug.
Dann zählt dieser Aufwand nicht, weil er steuerlich der Zürcher Betriebsstätte zugeordnet wird. Massgebend ist der in Zug abzugsfähige Personalaufwand. Das gilt auch bei konzerninterner Verrechnung als Auftragsforschung.
Wir nutzen bereits den F&E-Zusatzabzug.
Aufwand, der als Zusatzabzug nach § 60a StG geltend gemacht wurde, ist von der Förderung ausgeschlossen. In der Vorprüfung rechnen wir durch, welches Instrument für Sie mehr bringt: Der Beitrag wird unabhängig vom Gewinn ausbezahlt, der Abzug wirkt nur bei steuerbarem Gewinn.
Können wir KI-Investitionen geltend machen?
Nur über den Personalaufwand der Mitarbeitenden, die an der Entwicklung arbeiten, plus Infrastrukturpauschale. Hardware, Lizenzen und Cloud-Kosten qualifizieren nicht direkt, sie sind mit der Pauschale abgegolten.
Dürfen Sie das Gesuch für uns einreichen?
Ja. Zug lässt externe Vertreter mit Vollmacht ausdrücklich zu. Wir übernehmen Abgrenzung, Beiblatt und Qualitätssicherung, Ihr Treuhänder liefert Lohndaten und Revisionsbericht, die Einreichung erfolgt über PrivaSphere mit Vollmacht.

Geschäftsjahr 2025 sichern: Gesuch bis 31. Mai 2027

Schicken Sie uns in drei Sätzen, was Ihr Unternehmen in Zug entwickelt und wie viele Personen daran arbeiten. Wir sagen Ihnen, welcher Beitrag realistisch ist und was bis zur Frist zu tun ist.

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Angaben ohne Gewähr, Stand 8. Oktober 2026. Quellen: GSE BGS 915.2, SEVO BGS 915.21 (Stand 3.4.2026), Merkblatt zur Gesuchseinreichung V2 vom 21.4.2026, FAQ für Gesuchsteller vom 8.5.2026, Medienmitteilungen des Kantons Zug vom 12.12.2025, 12.1.2026 und 26.2.2026. Massgebend sind Gesetz, Verordnung und die Verfügung der Finanzdirektion. Förder-Kompass, Fördermittelberatung mit Schwerpunkt Forschung und Entwicklung.

Förder-Kompass ist eine Fördermittelberatung mit Schwerpunkt Forschung und Entwicklung mit Sitz in Stockach. Als Navigator durch den deutschen Förderdschungel beraten wir kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups zu Förderprogrammen von Bund und Ländern – spezialisiert auf Forschungszulage, ZIM und Eurostars, von der Programmwahl über den Antrag bis zur Bewilligung. Die Antragsbegleitung ist erfolgsbasiert.

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Steve Kovacs (Förder-Kompass)
DE299573120