Die Forschungszulage wird in zwei Stufen beantragt: zuerst die Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), danach der Antrag beim Finanzamt über Mein ELSTER. Diese Checkliste führt Sie durch alle acht Schritte, von der Projektdokumentation bis zur Anrechnung auf die Ertragsteuer, mit den ab 2026 geltenden Werten.
Forschungszulage: Antragsprozess in 8 Schritten
Von der Projektdokumentation über die BSFZ-Bescheinigung bis zur Anrechnung beim Finanzamt. Haken Sie ab, was erledigt ist; Ihr Stand bleibt in diesem Browser gespeichert.
Förderfähig sind Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Die BSFZ prüft drei Kriterien: Neuartigkeit, technisches Risiko (Unwägbarkeiten) und Planmäßigkeit.
Je Vorhaben: technische Herausforderung, Neuheitsgrad, systematisches Vorgehen, Zeitraum, beteiligte Personen und Stunden. Vorhaben mit Beginn ab dem 1. Januar 2020 können rückwirkend beantragt werden.
Die Anmeldung erfolgt mit dem ELSTER-Organisationszertifikat Ihres Unternehmens. Die Beantragung des Zertifikats kann bis zu 14 Tage dauern, also früh starten. Der BSFZ-Antrag ist kostenlos.
Die Bescheinigungsstelle prüft ausschließlich, ob das Vorhaben FuE im Sinne des Gesetzes ist, nicht die Höhe der Kosten. Der Bescheid ist Voraussetzung für den Antrag beim Finanzamt.
Arbeitslöhne der FuE-Beschäftigten inklusive Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, anteilig nach FuE-Zeit. Eigenleistungen von Einzelunternehmern und Mitunternehmern mit 100 € je Stunde (max. 40 Stunden pro Woche). Auftragsforschung zu 70 % des Entgelts. Ab 2026 zusätzlich 20 % Gemeinkostenpauschale auf die förderfähigen Aufwendungen. Höchstbetrag der Bemessungsgrundlage: 12 Mio. € je Wirtschaftsjahr.
Elektronisch über „Mein ELSTER" beim zuständigen Finanzamt, mit BSFZ-Bescheinigung und Aufstellung der Aufwendungen. Die Bescheinigung wird nicht automatisch weitergeleitet.
Das Finanzamt setzt die Forschungszulage fest: 25 % der Bemessungsgrundlage, für KMU nach EU-Definition 35 %. Stimmt der Betrag nicht mit dem Antrag überein, Einspruch innerhalb eines Monats.
Die Zulage wird bei der nächsten erstmaligen Festsetzung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet. Übersteigt sie die Steuerschuld, wird der Überschuss ausgezahlt, auch in Verlustjahren.
Wir übernehmen den BSFZ-Antrag für Sie
Projektbewertung, Antragstext für die Bescheinigungsstelle und Vorbereitung des Finanzamtsantrags, erfolgsbasiert abgerechnet. Sie behalten die steuerliche Seite bei Ihrem Steuerberater.
Vorhaben kostenlos prüfen lassenWas 2026 neu ist
- Bemessungsgrundlage bis 12 Mio. € je Wirtschaftsjahr, daraus bis 3 Mio. € Zulage (KMU 4,2 Mio. €).
- Gemeinkostenpauschale von 20 % auf die förderfähigen Aufwendungen für Vorhaben ab 2026.
- Eigenleistungen von Einzelunternehmern und Mitunternehmern mit 100 € je Stunde.
- Auftragsforschung weiterhin zu 70 % des Entgelts förderfähig.
Häufige Fehler im BSFZ-Antrag
Die Bescheinigungsstelle prüft Neuartigkeit, technische Unwägbarkeiten und Planmäßigkeit. Abgelehnt wird meist, weil die Unwägbarkeiten nicht konkret beschrieben oder FuE-Anteile nicht von Routinearbeit abgegrenzt sind. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch über das Portal eingelegt werden.
Nächste Schritte
- Forschungszulage-Check: Erfüllt Ihr Unternehmen die Voraussetzungen?
- Forschungszulage-Rechner: Höhe der Zulage berechnen.
- Erstgespräch: Wir übernehmen den BSFZ-Antrag erfolgsbasiert.