Förder-Kompass GPT - Intelligente Navigationshilfe aus dem GPT Explorer für gezielte Fördermittel-Suche

Forschungszulage für Steuerberater: Leitfaden 2026

Dieser Leitfaden richtet sich an Steuerberaterinnen und Steuerberater, deren Mandanten Forschung und Entwicklung betreiben: Anspruch, förderfähige Aufwendungen, Anrechnung nach § 10 FZulG, Verfahren in acht Schritten und die Arbeitsteilung zwischen Kanzlei und Förderberatung, auf dem Stand der 2026 geltenden Regeln.

Leitfaden für Steuerberater · Stand September 2026

Forschungszulage: Anrechnung, Verfahren und Arbeitsteilung

Was Kanzleien über die steuerliche Forschungszulage wissen müssen: Anspruch, förderfähige Aufwendungen, Anrechnung nach § 10 FZulG und die Zusammenarbeit mit der Förderberatung.

25 / 35 %Fördersatz, KMU erhöht
12 Mio. €Bemessungsgrundlage je WJ
+20 %Gemeinkostenpauschale ab 2026
ab 2020rückwirkend möglich

1Kerndaten 2026

  • Rechtsgrundlage: Forschungszulagengesetz (FZulG), zuletzt geändert durch das steuerliche Investitionssofortprogramm 2025.
  • Fördersatz: 25 % der Bemessungsgrundlage; KMU nach Anhang I AGVO auf Antrag 35 % (§ 4 FZulG).
  • Bemessungsgrundlage: je Wirtschaftsjahr höchstens 12 Mio. € (ab 01.01.2026); 10 Mio. € für 28.03.2024 bis 31.12.2025; 4 Mio. € für 01.07.2020 bis 27.03.2024.
  • Maximale Zulage: 3 Mio. € je Jahr, KMU 4,2 Mio. €. Beihilfeobergrenze 15 Mio. € je Unternehmen und Vorhaben über alle Beihilfen.
  • Anspruchsentstehung: mit Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem die förderfähigen Aufwendungen entstanden sind.

2Wer ist anspruchsberechtigt?

RechtsformAlle unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtigen mit Gewinneinkünften (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG): Kapital- und Personengesellschaften, Einzelunternehmen, Freiberufler
GrößeKeine Beschränkung; KMU mit erhöhtem Satz
VorhabenGrundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung; Kriterien Neuartigkeit, Risiko, Planmäßigkeit
NachweisBescheinigung der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) als Grundlagenbescheid
ZeitraumVorhaben mit Beginn oder Auftragserteilung nach dem 01.01.2020, Antrag innerhalb der Festsetzungsfrist

3Förderfähige Aufwendungen (§ 3 FZulG)

  • Arbeitslöhne der im Vorhaben beschäftigten Arbeitnehmer, soweit lohnsteuerpflichtig, zuzüglich der Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers; anteilig nach FuE-Stunden, laufend dokumentiert.
  • Eigenleistungen von Einzelunternehmern und Tätigkeitsvergütungen von Mitunternehmern: 100 € je Arbeitsstunde, höchstens 40 Stunden pro Woche.
  • Auftragsforschung: 70 % des Entgelts (Aufträge ab 28.03.2024; vorher 60 %), Auftragnehmer in EU/EWR.
  • Wertminderung abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die ausschließlich im Vorhaben genutzt und nach dem 27.03.2024 angeschafft wurden (§ 3 Abs. 3a).
  • Gemeinkostenpauschale: 20 % der vorgenannten Aufwendungen für Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 begonnen wurden (§ 3 Abs. 3b).
  • Nicht förderfähig: allgemeine Sach-, Material- und Reisekosten, Aufwendungen für nicht bescheinigte Vorhaben.

4Anrechnung nach § 10 FZulG

Die festgesetzte Forschungszulage wird im Rahmen der nächsten erstmaligen Festsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuer vollständig auf die festgesetzte Steuer angerechnet. Übersteigt sie die Steuer, wird der Überschuss als Einkommen- bzw. Körperschaftsteuererstattung ausgezahlt; die Zulage ist damit auch in Verlustjahren wirksam. Bei Personengesellschaften erfolgt die Festsetzung gesondert und einheitlich und die Anrechnung bei den Gesellschaftern.

Vorauszahlungen für künftige Veranlagungszeiträume kann das Finanzamt auf Antrag herabsetzen, wenn die Steuererklärung noch nicht abgegeben wurde; eine automatische Berücksichtigung bei den Vorauszahlungen gibt es nicht.

Bilanzierung und ErtragsteuerDie Behandlung der Zulage im Jahresabschluss (Aktivierung des Anspruchs, Ausweis) und ihre ertragsteuerliche Einordnung sollten Sie anhand der aktuellen Verwaltungsauffassung (BMF-Schreiben zur Forschungszulage) und der Kommentierung zu § 10 FZulG prüfen; dieser Leitfaden ersetzt keine steuerliche Beratung.

5Verfahren in acht Schritten

1FuE-Vorhaben identifizieren

Neuentwicklung oder wesentliche Verbesserung von Produkten, Verfahren oder Software mit technischen Unwägbarkeiten.

2Dokumentation aufsetzen

Vorhabensbeschreibung, Stundenerfassung der FuE-Beschäftigten, Zuordnung der Aufwendungen je Vorhaben.

3ELSTER-Organisationszertifikat

Zugang zum BSFZ-Portal; Beantragung dauert bis zu 14 Tage.

4BSFZ-Antrag

Elektronisch, kostenlos. Bescheid spätestens nach drei Monaten; Widerspruch binnen eines Monats möglich.

5Aufwendungen ermitteln

Arbeitslöhne, Eigenleistungen, Auftragsforschung, Wertminderung, ab 2026 plus 20 % Pauschale; Deckel 12 Mio. €.

6Antrag beim Finanzamt

Über „Mein ELSTER" nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, mit BSFZ-Bescheinigung. Keine automatische Weiterleitung.

7Festsetzungsbescheid

Prüfen; bei Abweichung Einspruch innerhalb eines Monats.

8Anrechnung oder Auszahlung

Bei der nächsten erstmaligen Steuerfestsetzung; Überschuss wird erstattet.

6Arbeitsteilung Kanzlei und Förderberatung

Förder-Kompass übernimmt

  • Bewertung der Vorhaben nach den BSFZ-Kriterien
  • Vorhabensbeschreibung und BSFZ-Antrag, inklusive Rückfragen und Widerspruch
  • Aufbau der Projektdokumentation und Stundenerfassung
  • Aufstellung der förderfähigen Aufwendungen als Grundlage für den ELSTER-Antrag
  • Abrechnung erfolgsbasiert

Die Kanzlei behält

  • Antrag beim Finanzamt und steuerliche Erklärungen
  • Bilanzierung und ertragsteuerliche Einordnung der Zulage
  • KMU-Einstufung nach AGVO (verbundene und Partnerunternehmen)
  • Beihilferechtliche Kumulierung mit anderen Förderungen
  • Kommunikation mit dem Finanzamt

7Häufige Fragen aus Kanzleien

Gilt die Forschungszulage auch für Personengesellschaften und Einzelunternehmen? Ja. Bei Mitunternehmerschaften wird die Zulage gesondert und einheitlich festgesetzt und bei der Einkommensteuer der Gesellschafter angerechnet; Eigenleistungen werden mit 100 € je Stunde berücksichtigt.

Ist die Forschungszulage mit ZIM oder anderen Förderungen kombinierbar? Ja, aber dieselben Aufwendungen dürfen nicht doppelt gefördert werden. Aufwendungen, die in eine andere Förderung einbezogen sind, scheiden aus der Bemessungsgrundlage aus; die Beihilfeobergrenze von 15 Mio. € gilt insgesamt.

Was passiert bei Ablehnung durch die BSFZ? Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, elektronisch über das Portal. Häufigster Grund sind nicht ausreichend dargestellte technische Unwägbarkeiten.

Muss die Kanzlei den BSFZ-Antrag selbst stellen? Nein. Der Antrag verlangt eine technische Vorhabensbeschreibung; das übernehmen wir. Die Kanzlei bleibt für Erklärung und Anrechnung zuständig.

Wie weit zurück? Vorhaben ab dem 01.01.2020, Antrag innerhalb der Festsetzungsfrist des jeweiligen Jahres; es gelten die damaligen Höchstbeträge.

BSFZ-Antrag für Ihre Mandanten?

Wir übernehmen die technische Antragstellung erfolgsbasiert und stimmen uns eng mit Ihrer Kanzlei ab.

Anfrage für Mandanten stellen
Quellen: §§ 1 bis 10 FZulG (gesetze-im-internet.de, Fassung 2026), Bescheinigungsstelle Forschungszulage. Allgemeine Information für Berufsträger, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Stand: 10.09.2026.

Weiterführende Tools

Förder-Kompass ist eine Fördermittelberatung mit Schwerpunkt Forschung und Entwicklung mit Sitz in Stockach. Als Navigator durch den deutschen Förderdschungel beraten wir kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups zu Förderprogrammen von Bund und Ländern – spezialisiert auf Forschungszulage, ZIM und Eurostars, von der Programmwahl über den Antrag bis zur Bewilligung. Die Antragsbegleitung ist erfolgsbasiert.

Seestr. 15c, 78333 Stockach, Baden-Württemberg, Deutschland
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag09:00 – 18:00
+49 7771-8988-861
Steve Kovacs (Förder-Kompass)
DE299573120