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Forschungszulage 2026: Häufige Fragen und Antworten (FAQ)

Die Forschungszulage ist die steuerliche Forschungsförderung des Bundes: Rechtsanspruch, branchenoffen, für Unternehmen jeder Größe und auch rückwirkend nutzbar. Hier beantworten wir die fünfzehn häufigsten Fragen auf dem Stand der 2026 geltenden Regeln, von den Voraussetzungen über die Höhe bis zum Antragsweg.

Wissen · aktualisiert September 2026

Forschungszulage 2026: die häufigsten Fragen

Fünfzehn Antworten zur steuerlichen Forschungsförderung nach dem Forschungszulagengesetz, verständlich erklärt und auf dem Stand der 2026 geltenden Regeln.

12 Mio. €Bemessungsgrundlage je Jahr
25 / 35 %Fördersatz, KMU erhöht
4,2 Mio. €max. Zulage KMU je Jahr
+20 %Gemeinkostenpauschale ab 2026
1Was ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung, geregelt im Forschungszulagengesetz (FZulG). Sie gilt seit 2020, steht allen in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen offen und ist ein Rechtsanspruch ohne Budgetvorbehalt. Die Zulage wird vom Finanzamt festgesetzt und bei der nächsten Festsetzung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet; ein Überschuss wird ausgezahlt. Deshalb profitieren auch Unternehmen in Verlustjahren.

2Wer kann die Forschungszulage beantragen?

Anspruchsberechtigt sind unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit: Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Einzelunternehmen und Freiberufler, unabhängig von Größe und Branche. Voraussetzung ist ein förderfähiges FuE-Vorhaben mit einer Bescheinigung der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).

3Welche Forschungsaktivitäten werden gefördert?

Gefördert werden Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Die BSFZ prüft drei Kriterien: Neuartigkeit (neue Erkenntnisse oder Lösungen), Risiko (wissenschaftlich-technische Unwägbarkeiten, das Ergebnis ist zu Beginn nicht sicher) und Planmäßigkeit (systematisches Vorgehen mit Zielen, Zeitplan und Budget). Routineanpassungen, reine Qualitätskontrolle oder Marktforschung sind nicht förderfähig; die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Software und wesentliche Verbesserungen bestehender Lösungen dagegen schon.

4Was hat sich 2026 geändert?

Mit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm 2025 gelten seit dem 1. Januar 2026: Bemessungsgrundlage bis 12 Mio. € je Wirtschaftsjahr (vorher 10 Mio. €), eine Gemeinkostenpauschale von 20 % auf die förderfähigen Aufwendungen für Vorhaben, die ab 2026 begonnen wurden, und ein Stundensatz von 100 € für Eigenleistungen von Einzelunternehmern und Mitunternehmern (vorher 70 €). Der erhöhte KMU-Satz von 35 % gilt bereits seit dem 28. März 2024.

5Wie hoch ist die maximale Förderung?

25 % von maximal 12 Mio. € Bemessungsgrundlage ergeben bis zu 3 Mio. € Forschungszulage je Jahr; KMU erhalten mit 35 % bis zu 4,2 Mio. €. Über alle staatlichen Beihilfen dürfen je Unternehmen und FuE-Vorhaben 15 Mio. € nicht überschritten werden (§ 4 FZulG).

6Was ist die Gemeinkostenpauschale von 20 %?

Nach § 3 Absatz 3b FZulG erhöhen sich die förderfähigen Aufwendungen für Vorhaben, die nach dem 31. Dezember 2025 begonnen wurden, pauschal um 20 %. Damit werden indirekte Kosten wie Miete, Verwaltung oder IT abgegolten, ohne Einzelnachweis. Beispiel: 500.000 € förderfähige Personalkosten ergeben 600.000 € Bemessungsgrundlage und für ein KMU 210.000 € Zulage.

7Worin unterscheiden sich KMU und größere Unternehmen?

Der Fördersatz: 25 % für alle, 35 % für KMU nach der EU-Definition (Anhang I AGVO: unter 250 Beschäftigte und bis 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme, verbundene und Partnerunternehmen eingerechnet). Bemessungsgrundlage, Gemeinkostenpauschale und Verfahren sind für beide gleich.

8Welche Kosten sind förderfähig?

Förderfähig sind nach § 3 FZulG: die Arbeitslöhne der FuE-Beschäftigten einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, anteilig nach FuE-Zeit; Eigenleistungen von Einzelunternehmern und Mitunternehmern mit 100 € je Stunde bei höchstens 40 Stunden pro Woche; Auftragsforschung zu 70 % des Entgelts (Aufträge ab dem 28. März 2024); die Wertminderung beweglicher, ausschließlich im Vorhaben genutzter Wirtschaftsgüter, die nach dem 27. März 2024 angeschafft wurden; und ab 2026 die Gemeinkostenpauschale von 20 %. Allgemeine Sach-, Material- und Reisekosten sind nicht förderfähig.

9Wie läuft der Antrag ab?

In zwei Stufen. Erstens beantragen Sie bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) elektronisch die Bescheinigung, dass Ihr Vorhaben FuE im Sinne des Gesetzes ist; Anmeldung mit dem ELSTER-Organisationszertifikat, der Antrag ist kostenlos. Zweitens stellen Sie nach Ablauf des Wirtschaftsjahres den Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt über „Mein ELSTER" mit der Bescheinigung und der Aufstellung der Aufwendungen. Das Finanzamt setzt die Zulage fest und rechnet sie an. Schritt für Schritt: BSFZ-Checkliste.

10Warum lohnt sich ein erfahrener Förderberater?

Weil die Bescheinigung an der Vorhabensbeschreibung hängt: Auf begrenztem Raum müssen Neuartigkeit, technische Unwägbarkeiten und die Abgrenzung von Routinearbeit so dargestellt sein, dass die BSFZ die Kriterien wiedererkennt. Dazu kommen Nachforderungen, gegebenenfalls der Widerspruch und die Nachweise, die das Finanzamt später sehen will. Ein abgelehntes Vorhaben lässt sich nach erfolglosem Widerspruch nicht einfach erneut einreichen, deshalb zählt der erste Antrag. Wir übernehmen den BSFZ-Antrag erfolgsbasiert und arbeiten mit Ihrem Steuerberater zusammen, der die steuerliche Seite behält.

11Was ist die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)?

Die BSFZ ist die zentrale Stelle, die über die FuE-Eigenschaft eines Vorhabens entscheidet; sie prüft nicht die Höhe der Kosten. Der Antrag läuft über das BSFZ-Portal, der Bescheid kommt spätestens drei Monate nach Antragstellung. Gegen eine Ablehnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch über das Portal erhoben werden.

12Kann ich die Forschungszulage rückwirkend beantragen?

Ja. Förderfähig sind Vorhaben, die nach dem 1. Januar 2020 begonnen oder beauftragt wurden. Der Antrag beim Finanzamt ist möglich, solange die steuerliche Festsetzungsfrist für das jeweilige Jahr noch läuft; in der Praxis sind das in der Regel mehrere Jahre. Für ältere Jahre gelten die damaligen Höchstbeträge (4 Mio. € bis März 2024, 10 Mio. € bis Ende 2025).

13Wie lange dauert das Verfahren?

Die BSFZ entscheidet spätestens drei Monate nach Antragstellung, bei vollständigen Anträgen oft schneller. Die Beantragung des ELSTER-Organisationszertifikats kann bis zu 14 Tage dauern. Die Festsetzung durch das Finanzamt dauert je nach Veranlagung weitere Wochen bis Monate. Insgesamt sollten Sie vom BSFZ-Antrag bis zur Anrechnung mit sechs bis zwölf Monaten rechnen.

14Was sind die häufigsten Fehler?

Die Innovation wird beschrieben, aber nicht, warum das Ergebnis zu Projektbeginn ungewiss war; FuE-Anteile werden nicht von Routinearbeit abgegrenzt; Stunden der FuE-Beschäftigten werden nicht laufend dokumentiert; Kostenaufstellungen sind unvollständig oder enthalten nicht förderfähige Positionen. Eine saubere Projektdokumentation ab dem ersten Tag vermeidet die meisten Probleme.

15Wo finde ich Unterstützung?

Förder-Kompass ist eine Fördermittelberatung mit Schwerpunkt Forschung und Entwicklung. Mit dem Forschungszulage-Check prüfen Sie in zwei Minuten Ihre Voraussetzungen, mit dem Rechner die Höhe. Im kostenlosen Erstgespräch bewerten wir Ihre Projekte und übernehmen den BSFZ-Antrag. Vertiefende Informationen finden Sie auf unserer Fokusseite forschungszulagenantrag.de.

Bereit für die Forschungszulage 2026?

Wir prüfen Ihre FuE-Projekte kostenlos vorab und übernehmen den BSFZ-Antrag erfolgsbasiert.

Vorhaben kostenlos prüfen lassen
Quellen: Forschungszulagengesetz (§§ 1 bis 10 FZulG, Fassung 2026), Bescheinigungsstelle Forschungszulage (FAQ, Antragsverfahren). Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: 10.09.2026.

Weiterführende Tools

Förder-Kompass ist eine Fördermittelberatung mit Schwerpunkt Forschung und Entwicklung mit Sitz in Stockach. Als Navigator durch den deutschen Förderdschungel beraten wir kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups zu Förderprogrammen von Bund und Ländern – spezialisiert auf Forschungszulage, ZIM und Eurostars, von der Programmwahl über den Antrag bis zur Bewilligung. Die Antragsbegleitung ist erfolgsbasiert.

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Steve Kovacs (Förder-Kompass)
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