Restrukturierung & Sanierung – Lösungen für den erfolgreichen Unternehmenswandel.
Unser Team ist Ihr erfahrener Partner, wenn es um Beratung und Lösungen im Bereich Sanierung und Restrukturierung geht. Wir unterstützen Unternehmen jeder Größe mit präventiver Restrukturierungsberatung und setzen dabei auf schnelle Reaktionsfähigkeit und nachhaltige Lösungen.
Egal ob eine Krise unerwartet auftritt oder sich über längere Zeit abzeichnet, unsere Sanierungsexperten und unsere kooperierenden Spezialisten für Insolvenz-, Gesellschafts-, Arbeits- und Steuerrecht entwickeln gemeinsam mit Ihnen Sanierungskonzepte, die nachhaltig die Unternehmensstabilität wiederherstellen. Mit umfassender Erfahrung ist unser Team auch überregional in der Restrukturierung tätig, um Krisensituationen erfolgreich zu meistern und Insolvenzen rechtzeitig abzuwenden.
Unsere Ansprechpartner für ein kostenloses Erstgespräch stehen Ihnen kompetent zur Seite und bringen jahrzehntelange Expertise in der Sanierungsberatung mit. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme verbessert die Sanierungschancen entscheidend.
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Unser Krisen-Check zur Standortbestimmung.
Mit unserem Krisen-Check ermitteln wir rasch, ob der aktuelle Liquiditätsengpass durch einfache Maßnahmen behoben werden kann oder bereits eine ernsthafte Krise darstellt, die das Unternehmen potenziell gefährdet. Dabei prüfen wir, ob eine Zahlungsunfähigkeit besteht und eine Insolvenzantragspflicht vorliegt.
Falls nötig, leiten wir Maßnahmen zur schnellen Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit ein. Nach der Analyse des Ist-Zustands und einem Stärken-Schwächen-Profil entwickeln wir Sofortmaßnahmen, identifizieren kostenintensive Faktoren und führen bei Bedarf Gespräche mit Gläubigern und Banken, um Zeit für ein langfristiges Sanierungskonzept zu gewinnen.
Jetzt neu. Der modulare Sanierungsbaukasten.
Ab dem 01.01.2021 steht Unternehmen ein neues Sanierungs-Tool zur Verfügung:
Der präventive Restrukturierungsrahmen (kurz: pRR).
Damit können Sie mittels eines Restrukturierungsplans das Unternehmen außergerichtlich sanieren. Es handelt sich nicht um ein Insolvenzverfahren, sondern um ein reines Sanierungsverfahren. Es gibt somit keinen Insolvenzverwalter. Sie behalten die Kontrolle über Ihr Unternehmen. Die gesetzliche Grundlage dafür befindet sich nicht in der Insolvenzordnung (InsO), sondern im Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (kurz: StaRUG). Somit gibt es ab dem 01.01.2021 nun mehrere Möglichkeiten Unternehmen zu sanieren.

Unsere Sanierungslösungen
- Krisen- und Liquiditätsanalyse
- Erstellung eines Sanierungskonzepts (IDW S6-konform)
- Entwicklung und Umsetzung eines Restrukturierungsplans nach StaRUG
- Liquiditätsplanung und -sicherung
- Verhandlungen mit Banken und Gläubigern zur Umschuldung oder Stundung
- Management von kurzfristigen Kostensenkungsmaßnahmen
- Optimierung von Finanz- und Controllingstrukturen
- Erstellung eines Stärken-Schwächen-Profils des Unternehmens
- Durchführung von Betriebs- und Prozessoptimierungen, auch durch KI-Automatisierungen
- Unterstützung bei Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren
- Implementierung eines Krisenfrüherkennungssystems
- Verhandlung und Strukturierung von Beteiligungen oder Verkäufen
- Beratung zur strategischen Neuausrichtung des Unternehmens
- Planung und Unterstützung bei der Kapitalbeschaffung für die Sanierung
- Erarbeitung eines Notfallplans zur Liquiditätssicherung
- Schulung und Coaching des Managements für Krisensituationen
Häufig gestellte Fragen unserer Kunden zur Sanierung und Restrukturierung.
Um eine Insolvenz zu vermeiden, ist es entscheidend, Sanierungsmaßnahmen frühzeitig einzuleiten. Dabei liegt der Fokus auf einer nachhaltigen Neuausrichtung des Unternehmens. Neben Umsatzsteigerungen und Kostensenkungen in bestimmten Bereichen, ist häufig auch eine Anpassung der gesamten Unternehmensstrategie erforderlich. Eine offene Kommunikation und klare Strukturveränderungen motivieren das Team und fördern den Neuanfang.
Zeigt das Unternehmen über mehrere Quartale hinweg Verluste oder sammelt sich ein Rückstand bei Zahlungen an Finanzamt und Sozialversicherung an, sind das klare Anzeichen einer Krise. In solchen Fällen ist es ratsam, rechtzeitig eine Sanierung in Angriff zu nehmen und die Ursachen der Krise zu analysieren, um die Unternehmensstabilität wiederherzustellen.
Ist das Unternehmen nicht überschuldet, wird ein Sanierungsplan entwickelt, der die rechtlichen Vorgaben berücksichtigt. Hierzu ist die Zustimmung der Gläubiger erforderlich. Wenn Eigenverwaltung nicht möglich ist, übernimmt der Insolvenzverwalter die Führung des Unternehmens. Im letzten Schritt wird der Sanierungsplan umgesetzt, um die langfristige Handlungsfähigkeit und Rentabilität des Unternehmens zu sichern.
• Existenzsicherung: Die unmittelbare Existenzgefährdung des Unternehmens soll durch die Stabilisierung der Liquidität abgewendet werden.
• Krisenursachen beseitigen: Sobald die Ursachen der Krise identifiziert sind, werden sie gezielt angegangen, um zukünftige Krisen zu vermeiden.
• Selbstständige Handlungsfähigkeit: Das Unternehmen soll wieder in der Lage sein, eigenständig seine Zahlungsfähigkeit herzustellen und Entscheidungen zu treffen.
• Wettbewerbsfähigkeit herstellen: Das Unternehmen muss sich an Marktbedingungen anpassen und einen stabilen Marktanteil erreichen.
• Rentabilität zurückgewinnen: Die Rentabilität soll durch positive Entwicklungen in den wichtigen Kennzahlen, wie beispielsweise der Umsatzrentabilität, wiederhergestellt werden.
Erfolgreiche Unternehmenssanierungen erreichen diese Ziele und stabilisieren das Unternehmen langfristig.
Unternehmen können mit gerichtlicher Genehmigung zudem Vollstreckungsmaßnahmen aussetzen lassen. Ziel ist es, Unternehmen zur frühzeitigen Einleitung von Erhaltungsmaßnahmen zu motivieren und so ein gerichtliches Insolvenzverfahren zu vermeiden.
Das Verfahren beginnt mit der Erstellung eines Restrukturierungsplans, den die Gläubiger mit qualifizierter Mehrheit annehmen müssen. Sollte das Unternehmen das gerichtliche Verfahren bevorzugen, ist eine Anzeige beim zuständigen Restrukturierungsgericht erforderlich. Ein Konzept für die Restrukturierung sowie ein Entwurf des Plans müssen ebenfalls vorgelegt werden.
Im Gegensatz dazu ist das Insolvenzverfahren ein gerichtliches Verfahren, das bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingeleitet wird und auf Antrag eines Gläubigers erfolgen kann. Die Geschäftsführung des Unternehmens wird entweder durch einen Sachwalter überwacht oder vollständig an einen Insolvenzverwalter übertragen. Je nach Situation kann das Insolvenzverfahren zu einer Sanierung, einem Verkauf des Unternehmens oder einer Liquidation führen.