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Restrukturierung & Sanierung – Lösungen für den erfolgreichen Unternehmenswandel.

Unser Team ist Ihr erfahrener Partner, wenn es um Beratung und Lösungen im Bereich Sanierung und Restrukturierung geht. Wir unterstützen Unternehmen jeder Größe mit präventiver Restrukturierungsberatung und setzen dabei auf schnelle Reaktionsfähigkeit und nachhaltige Lösungen.

Egal ob eine Krise unerwartet auftritt oder sich über längere Zeit abzeichnet, unsere Sanierungsexperten und unsere kooperierenden Spezialisten für Insolvenz-, Gesellschafts-, Arbeits- und Steuerrecht entwickeln gemeinsam mit Ihnen Sanierungskonzepte, die nachhaltig die Unternehmensstabilität wiederherstellen. Mit umfassender Erfahrung ist unser Team auch überregional in der Restrukturierung tätig, um Krisensituationen erfolgreich zu meistern und Insolvenzen rechtzeitig abzuwenden.

Unsere Ansprechpartner für ein kostenloses Erstgespräch stehen Ihnen kompetent zur Seite und bringen jahrzehntelange Expertise in der Sanierungsberatung mit. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme verbessert die Sanierungschancen entscheidend.

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Unser Krisen-Check zur Standortbestimmung.

Mit unserem Krisen-Check ermitteln wir rasch, ob der aktuelle Liquiditätsengpass durch einfache Maßnahmen behoben werden kann oder bereits eine ernsthafte Krise darstellt, die das Unternehmen potenziell gefährdet. Dabei prüfen wir, ob eine Zahlungsunfähigkeit besteht und eine Insolvenzantragspflicht vorliegt.

Falls nötig, leiten wir Maßnahmen zur schnellen Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit ein. Nach der Analyse des Ist-Zustands und einem Stärken-Schwächen-Profil entwickeln wir Sofortmaßnahmen, identifizieren kostenintensive Faktoren und führen bei Bedarf Gespräche mit Gläubigern und Banken, um Zeit für ein langfristiges Sanierungskonzept zu gewinnen.

Jetzt neu. Der modulare Sanierungsbaukasten.

Ab dem 01.01.2021 steht Unternehmen ein neues Sanierungs-Tool zur Verfügung:
Der präventive Restrukturierungsrahmen (kurz: pRR).

Damit können Sie mittels eines Restrukturierungsplans das Unternehmen außergerichtlich sanieren. Es handelt sich nicht um ein Insolvenzverfahren, sondern um ein reines Sanierungsverfahren. Es gibt somit keinen Insolvenzverwalter. Sie behalten die Kontrolle über Ihr Unternehmen. Die gesetzliche Grundlage dafür befindet sich nicht in der Insolvenzordnung (InsO), sondern im Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (kurz: StaRUG). Somit gibt es ab dem 01.01.2021 nun mehrere Möglichkeiten Unternehmen zu sanieren.

Diagramm mit Ablauf Sanierungsmöglichkeiten für Unternehmen: Präventive Restrukturierung, Eigenverwaltung und Regelinsolvenz.

Unsere Sanierungslösungen

  • Krisen- und Liquiditätsanalyse
  • Erstellung eines Sanierungskonzepts (IDW S6-konform)
  • Entwicklung und Umsetzung eines Restrukturierungsplans nach StaRUG
  • Liquiditätsplanung und -sicherung
  • Verhandlungen mit Banken und Gläubigern zur Umschuldung oder Stundung
  • Management von kurzfristigen Kostensenkungsmaßnahmen
  • Optimierung von Finanz- und Controllingstrukturen
  • Erstellung eines Stärken-Schwächen-Profils des Unternehmens
  • Durchführung von Betriebs- und Prozessoptimierungen, auch durch KI-Automatisierungen
  • Unterstützung bei Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren
  • Implementierung eines Krisenfrüherkennungssystems
  • Verhandlung und Strukturierung von Beteiligungen oder Verkäufen
  • Beratung zur strategischen Neuausrichtung des Unternehmens
  • Planung und Unterstützung bei der Kapitalbeschaffung für die Sanierung
  • Erarbeitung eines Notfallplans zur Liquiditätssicherung
  • Schulung und Coaching des Managements für Krisensituationen

Häufig gestellte Fragen unserer Kunden zur Sanierung und Restrukturierung.

Eine erfolgreiche Unternehmenssanierung zielt darauf ab, ein Insolvenzverfahren abzuwenden und das Unternehmen wieder auf eine stabile Grundlage zu stellen. In diesem Prozess werden die Ursachen der Krise analysiert – oft bedingt durch eine fehlende Strategie zur rechtzeitigen Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen oder durch einen akuten Liquiditätsengpass, der zur Überschuldung führen könnte.

Um eine Insolvenz zu vermeiden, ist es entscheidend, Sanierungsmaßnahmen frühzeitig einzuleiten. Dabei liegt der Fokus auf einer nachhaltigen Neuausrichtung des Unternehmens. Neben Umsatzsteigerungen und Kostensenkungen in bestimmten Bereichen, ist häufig auch eine Anpassung der gesamten Unternehmensstrategie erforderlich. Eine offene Kommunikation und klare Strukturveränderungen motivieren das Team und fördern den Neuanfang.

Eine Unternehmenssanierung ist notwendig, sobald die Liquidität deutlich abnimmt und Zahlungsunfähigkeit droht. Krisen können in verschiedenen Unternehmensbereichen entstehen. Ein schlechtes Betriebsklima oder mangelnde Abstimmung in der Geschäftsführung kann beispielsweise zu Informationsdefiziten und Qualitätsproblemen führen, was zur Abwanderung langjähriger Kunden führt. Auch eine wachsende Konkurrenz, die in der Strategieplanung nicht berücksichtigt wurde, kann zu Umsatzrückgängen führen.

Zeigt das Unternehmen über mehrere Quartale hinweg Verluste oder sammelt sich ein Rückstand bei Zahlungen an Finanzamt und Sozialversicherung an, sind das klare Anzeichen einer Krise. In solchen Fällen ist es ratsam, rechtzeitig eine Sanierung in Angriff zu nehmen und die Ursachen der Krise zu analysieren, um die Unternehmensstabilität wiederherzustellen.

Der Ablauf der Unternehmenssanierung beginnt mit der Bestellung eines Insolvenzverwalters durch das Insolvenzgericht. Zunächst überprüft der Insolvenzverwalter, ob Insolvenzgründe wie Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, erstellt er eine Fortführungsprognose, um festzustellen, ob eine Sanierung möglich ist.

Ist das Unternehmen nicht überschuldet, wird ein Sanierungsplan entwickelt, der die rechtlichen Vorgaben berücksichtigt. Hierzu ist die Zustimmung der Gläubiger erforderlich. Wenn Eigenverwaltung nicht möglich ist, übernimmt der Insolvenzverwalter die Führung des Unternehmens. Im letzten Schritt wird der Sanierungsplan umgesetzt, um die langfristige Handlungsfähigkeit und Rentabilität des Unternehmens zu sichern.

Die Ziele einer Unternehmenssanierung umfassen mehrere zentrale Aspekte:
Existenzsicherung: Die unmittelbare Existenzgefährdung des Unternehmens soll durch die Stabilisierung der Liquidität abgewendet werden.
Krisenursachen beseitigen: Sobald die Ursachen der Krise identifiziert sind, werden sie gezielt angegangen, um zukünftige Krisen zu vermeiden.
Selbstständige Handlungsfähigkeit: Das Unternehmen soll wieder in der Lage sein, eigenständig seine Zahlungsfähigkeit herzustellen und Entscheidungen zu treffen.
Wettbewerbsfähigkeit herstellen: Das Unternehmen muss sich an Marktbedingungen anpassen und einen stabilen Marktanteil erreichen.
Rentabilität zurückgewinnen: Die Rentabilität soll durch positive Entwicklungen in den wichtigen Kennzahlen, wie beispielsweise der Umsatzrentabilität, wiederhergestellt werden.

Erfolgreiche Unternehmenssanierungen erreichen diese Ziele und stabilisieren das Unternehmen langfristig.

Das StaRUG-Verfahren, auch bekannt als Restrukturierungsverfahren, ist ein Instrument zur Rettung von Unternehmen, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, jedoch noch zahlungsfähig sind. Es ermöglicht eine geordnete Neuordnung der Verbindlichkeiten durch einen Restrukturierungsplan, der mit Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit der Gläubiger umgesetzt wird. Der Plan kann Maßnahmen wie einen Schuldenschnitt umfassen, sofern die Gläubiger gleichbehandelt und die Maßnahmen angemessen sind.

Unternehmen können mit gerichtlicher Genehmigung zudem Vollstreckungsmaßnahmen aussetzen lassen. Ziel ist es, Unternehmen zur frühzeitigen Einleitung von Erhaltungsmaßnahmen zu motivieren und so ein gerichtliches Insolvenzverfahren zu vermeiden.

Ein StaRUG-Verfahren kann von jeder insolvenzfähigen Person eingeleitet werden, ausgenommen sind jedoch natürliche Personen ohne unternehmerische Tätigkeit. Im Gegensatz zum Insolvenzverfahren ist die Einleitung des StaRUG-Verfahrens nur für das eigene Unternehmen möglich, nicht für Dritte wie Gläubiger. Es handelt sich um ein freiwilliges Verfahren zur Restrukturierung, das durch das betroffene Unternehmen initiiert wird.

Ein StaRUG-Verfahren kann gestartet werden, wenn eine drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Unternehmen, die bereits zahlungsunfähig oder überschuldet sind, sind nicht berechtigt, das StaRUG-Verfahren zu nutzen und müssen stattdessen auf das Insolvenzverfahren zurückgreifen.

Das Verfahren beginnt mit der Erstellung eines Restrukturierungsplans, den die Gläubiger mit qualifizierter Mehrheit annehmen müssen. Sollte das Unternehmen das gerichtliche Verfahren bevorzugen, ist eine Anzeige beim zuständigen Restrukturierungsgericht erforderlich. Ein Konzept für die Restrukturierung sowie ein Entwurf des Plans müssen ebenfalls vorgelegt werden.

Das StaRUG-Verfahren zielt darauf ab, eine Sanierung des Unternehmens ohne verpflichtende gerichtliche Beteiligung und ohne Veröffentlichung zu ermöglichen, solange noch keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Das Unternehmen bleibt unter der eigenen Leitung und muss einen Restrukturierungsplan vorlegen, der von den Gläubigern akzeptiert wird. Gerichtliche Unterstützung, wie Vollstreckungsstopps, kann bei Bedarf in Anspruch genommen werden.

Im Gegensatz dazu ist das Insolvenzverfahren ein gerichtliches Verfahren, das bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingeleitet wird und auf Antrag eines Gläubigers erfolgen kann. Die Geschäftsführung des Unternehmens wird entweder durch einen Sachwalter überwacht oder vollständig an einen Insolvenzverwalter übertragen. Je nach Situation kann das Insolvenzverfahren zu einer Sanierung, einem Verkauf des Unternehmens oder einer Liquidation führen.